Nur knapp zwei Monate ist es her, dass Bundesrat Johann Schneider-Ammann Südafrika besuchte. Damals war das bilaterale Abkommen noch unbestritten. Doch Mitte dieser Woche seien die Schweizer Behörden über die einseitige Kündigung des Abkommens informiert worden. Dies heisst es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung der Schweizer Botschaft in Südafrika.
Keine Überraschung
Wie Thomas Pletscher von der Handelskammer Schweiz-Südafrika gegenüber SRF erklärt, sei dies keine Überraschung: «Man musste damit rechnen. Der Entscheid von der südafrikanischen Regierung ist schon vor einer Weile gefallen». Pletscher vermutet, dass Südafrika seine Wirtschaftspolitik in Zukunft freier gestalten möchte und darum seine Abkommen mit der Schweiz und anderen Ländern kündigt.
Das Abkommen mit der Schweiz ist seit November 1997 in Kraft und kann mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die vor Ablauf der Kündigungsfrist getätigten Investitionen bleiben für weitere zwanzig Jahre geschützt.
Schweiz ist Grossinvestor in Südafrika
Ein stabiles rechtliches Abkommen ist wichtig für ausländische Direktinvestitionen. Nach der Kündigung der bilateralen Abkommen sollen diese nun durch nationale Gesetze geschützt werden, erklärt Pletscher.
Mit einer Investitionssumme von rund 2,4 Milliarden Franken ist die Schweiz siebtgrösster Direktinvestor im afrikanischen Land. Über hundert Schweizer Firmen haben Niederlassungen in Südafrika.
Nicht nur die Schweiz ist betroffen
Laut Pletscher trifft der bilaterale Kurswechsel Südafrikas nicht nur die Schweiz. Auch Deutschland, Belgien und Luxemburg sind von der Kündigung des Schutzabkommens betroffen.
Bundesrat Schneider-Ammann hatte Südafrika Anfang September mit einer Wirtschaftsdelegation besucht. Der Schutz von Investitionen war eines der zentralen Themen bei seinen Gesprächen mit Regierungsmitgliedern. Zu diesem Zeitpunkt hiess es noch, dass Südafrika das Abkommen anpasse.