Uli Hoeness ist kein Häftling mehr. Exakt nach der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wurde der 64-Jährige am heutigen Montag vorzeitig entlassen. Das bestätigte das bayerische Justizministerium.
Einzelheiten zum genauen Zeitpunkt und zum Ort der Entlassung nannte das Ministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht. Das Münchner Landgericht hatte Hoeness am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 2. Juni 2014 trat er seine Strafe an.
Am Wochenende zuhause
Bereits Anfang 2015 wurde er Freigänger. Seitdem arbeitete Hoeness tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fussball-Rekordmeisters FC Bayern, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war. Die meisten Wochenenden verbrachte er in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee.
Hoeness kam aufgrund der selten angewandten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Das Strafgesetzbuch erlaubt aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit.