Im syrischen Bürgerkrieg sind nach Erkenntnissen von UNO-Ermittlern wahrscheinlich mindestens viermal chemische Waffen eingesetzt worden. Es gebe «hinreichende Gründe», dies zu glauben, erklärte die vom UNO-Menschenrechtsrat berufene Syrien-Kommission in Genf. Der Einsatz von Chemiewaffen ist laut internationalen Abkommen ein unter Strafe stehendes Kriegsverbrechen.
Die meisten entsprechenden Hinweise beträfen das Vorgehen von Regierungstruppen, heisst es im jüngsten Lagebericht der Expertengruppe unter Leitung des brasilianischen Diplomaten Paulo Pinheiro. Man könne zwar nicht ausschliessen, dass inzwischen auch Rebellen Zugang zu Chemiewaffen hätten, darunter Nervengas. Es gebe aber keine «zwingenden Beweise», dass diese Gruppen darüber sowie über die erforderlichen Abschuss-Systeme verfügten.
Den Angaben zufolge sollen bei vier Angriffen in den Provinzen Aleppo, Idlib und Damaskus am 19. März sowie am 13. und 19. April «in eingeschränktem Masse giftige Chemikalien» benutzt worden sein.
Schuldfrage noch ungeklärt
Die Syrien-Kommission schränkte in ihrem Bericht jedoch ein: «Es war auf der Basis des vorliegenden Beweismaterials nicht möglich, die konkrete chemische Substanz, das Abschuss-Systemen oder Täter festzustellen.» Weitere Ermittlungen seien erforderlich. In Syrien hatten sich zuvor Regierung und Rebellen gegenseitig beschuldigt, Giftgas einzusetzen.
Für ihren Bericht befragten die Ermittler vom 15. Januar bis 15. Mai Bürgerkriegsflüchtlinge in den benachbarten Ländern sowie via Skype Menschen, die sich noch in Syrien aufhalten. Sie gelangten auch zu dem Schluss, dass der Konflikt ein noch nicht dagewesenes Ausmass an Brutalität erreicht habe.