Lang ist's her, die Erziehungswissenschaftlerin zählte damals zarte 24 Lenze. Für den langen Arm der Gerechtigkeit ist das unerheblich. Annette Schavan bleibt vorerst weiterhin ohne Doktortitel. Das entschied rund 30 Jahre nach dem vermeintlichen Vergehen das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Schavan hatte sich damit gegen die Aberkennung des Titels durch die Universität Düsseldorf vor gut einem Jahr wehren wollen. Sie selbst erschien nicht – sie war zu der mündlichen Verhandlung auch nicht persönlich geladen.
Neue Beweisanträge abgeschmettert
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Schavan in ihrer vor mehr als 30 Jahren eingereichten Doktorarbeit getäuscht hat. Das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit sei von ihr verletzt worden. Es gebe 60 Täuschungsbefunde.
Noch kurz vor der Entscheidung hatte Schavans Anwalt Beweisanträge gestellt. Er wollte Schavans Doktorvater als Zeugen laden und durch das Gericht ein externes Gutachten zur wissenschaftlichen Zitierweise in den 1980er-Jahren einholen lassen. Doch das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Feuerstein lehnte die Beweisanträge als unerheblich ab.
Karriere im Vatikan steht auf dem Spiel
Die Universität Düsseldorf hatte der 58-Jährigen vorsätzliche Täuschung vorgeworfen und ihr den Titel entzogen. Die Doktorarbeit mit dem Titel «Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung» hatte Schavan 1980 eingereicht – mit 24 Jahren. Wenige Tage nach dem Titelentzug war Schavan 2013 als Bundesministerin zurückgetreten.
Obwohl Schavan den Prozess vor dem Verwaltungsgericht verloren hat, darf sie den Doktortitel noch fünf Monate nach Zustellung des schriftlichen Urteils weiterführen – vorausgesetzt, sie ergreift gegen das Urteil Rechtsmittel.
Damit wäre sie gut beraten. Schavan hat ihr Studium direkt mit dem Doktortitel abgeschlossen. Mit seinem Wegfallen fehlt ein regulärer Abschluss. Und den braucht sie für den Botschafterposten im Vatikan, mit dem sie liebäugelt.