Zwei Spanier hatten im September 2007 nach einer Kundgebung in Gerona im Nordosten des Landes ein offizielles Porträt des damaligen Königs Juan Carlos und der Königin Sofía verbrannt.
Die beiden Männer waren dafür zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde aber später in eine Geldbusse umgewandelt.
Aufruf zu Hass oder Meinungsäusserungsfreiheit?
Urteil des Verfassungsgerichts von Spanien
Das Verfassungsgericht hat nun mit sieben gegen vier Stimmen «im Namen des Königs» die Klage der beiden Verurteilten abgewiesen. Die Mehrheit der Richter vertrat die Ansicht, die Verbrennung des Porträts des Königs sei aufgrund des hohen Symbolwerts eine Beleidigung.
Die Verfassungsrichter begründeten den Entscheid auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Demnach müssen die Formen von Meinungsäusserungen bestraft werden, die zum Hass aufrufen.
Eine Minderheit von vier Verfassungsrichtern vertrat dagegen in separaten Stellungnahmen die Ansicht, dass das Verbrennen des Monarchen-Porträts durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sei.