Eine Turiner Richterin hat entschieden, die Anklage gegen Stephan Schmidheiny wegen vorsätzlicher Tötung an das italienische Verfassungsgericht in Rom zu überweisen. Die Richterin möchte wissen, ob ein erneuter Prozess gegen Schmidheiny gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstösst.
«Wir sind zufrieden mit dem Entscheid der Richterin. Es waren wir, die das Thema aufgeworfen haben, wonach eine Person nicht zwei Mal wegen der gleichen Vorwürfe verurteilt werden kann», sagte Schmidheiny-Anwalt Astolfo di Amato der italienischen Nachrichtenagentur Ansa. Der Entscheid der Richterin bestätige, dass diese Frage der Knackpunkt des Verfahrens sei.
Verärgerte Zivilparteien, unbeirrter Staatsanwalt
Die Zivilparteien reagierten verärgert über den Entscheid von der Richterin. «Vor dem Gesetz sind alle gleich, ja, aber nur die Armen sind vor dem Gesetz gleich», sagte der Ehemann eines Asbest-Opfers. «Für die Mächtigen gilt dies nicht.» Es werde nun Jahre dauern, bis allein das Vorverfahren wieder aufgenommen werden könne, fügte der Angehörige an.
Nur die Armen sind vor dem Gesetz gleich.
Staatsanwalt Raffaele Guariniello wiederum erklärte, er glaube, ein zweiter Prozess gegen Schmidheiny verstosse weder gegen die italienische Verfassung noch gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Er werde die zusätzliche Zeit nutzen, um weitere 94 asbestbedingte Todesfälle der Anklage beizufügen.
Bislang in 258 Fällen angeklagt
Im November 2014 hatte das Oberste Gericht Italiens das Urteil gegen Schmidheiny aufgehoben. Der Schweizer Milliardär sei zwar verantwortlich für die Asbest-Toten, doch sei das Delikt verjährt, so die Begründung. Die Vorinstanz hatte Schmidheiny zu 18 Jahren Haft verurteilt.
In «Eternit bis» («Eternit zum Zweiten») – wie der Prozess in Italien genannt wird – geht es um 258 asbest-verursachte Todesfälle in Regionen, in denen sich Asbest-Fabriken der Eternit (Italia) S.p.a. befunden haben. Die von Schmidheiny ab 1976 geführte schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später deren Hauptaktionär.