Waffenruhe
- Ein Abkommen zwischen zwei verfeindeten Parteien, alle kriegerische Aktivitäten auf kurze Zeit einzustellen
- oder eine einseitige Entscheidung einer Partei
- Ziele: Versorgung und medizinische Hilfe für Notleidende, insbesondere Zivilisten
- auch Sondierung der Möglichkeiten für einen Waffenstillstand
- Nach einer Waffenruhe kann die Wiederaufnahme der Kämpfe oder ein Waffenstillstand folgen
Waffenstillstand
- ist oft die Vorstufe zu einem Friedensvertrag
- er ist auf längere bestimmte Zeit angelegt, wobei oft genaue Bedingungen und allenfalls eine Demarkationslinie festgelegt werden
- In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert
- Darin heisst es: «Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.»
- Gemäss den Genfer Konventionen sind in einem Waffenstillstandsvertrag alle Kriegsparteien verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen zu ermöglichen
- Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines völkerrechtlichen Friedensvertrages bestehen