Ein Abkommen zwischen zwei verfeindeten Parteien, alle kriegerischen Aktivitäten auf kurze Zeit einzustellen
oder eine einseitige Entscheidung einer Partei
Ziele: Versorgung und medizinische Hilfe für Notleidende, insbesondere Zivilisten
auch Sondierung der Möglichkeiten für einen Waffenstillstand
Auf eine Waffenruhe kann die Wiederaufnahme der Kämpfe oder ein Waffenstillstand folgen
Waffenstillstand
ist oft die Vorstufe zu einem Friedensvertrag
Er ist auf längere bestimmte Zeit angelegt, wobei oft genaue Bedingungen und allenfalls eine Demarkationslinie festgelegt werden
In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert
Darin heisst es: «Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.»
Gemäss den Genfer Konventionen sind in einem Waffenstillstandsvertrag alle Kriegsparteien verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen zu ermöglichen
Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines völkerrechtlichen Friedensvertrages bestehen