Die Schweiz schickte vor knapp 10 Jahren schon einmal eine Tranche der Abacha-Gelder nach Nigeria zurück – ungefähr 700 Millionen Dollar. Doch ein grosser Teil davon verschwand kurz darauf spurlos, sagt Olivier Longchamp, der den Fall für die Nichtregierungsorganisation «Erklärung von Bern» beobachtet: «Das wurde einfach bei der BIZ in Basel auf das nigerianische Staatskonto überwiesen. Zwei Jahre später zeigte eine Untersuchung der Weltbank, dass ungefähr die Hälfte der Gelder in dubiose Projekte geflossen war.» Man habe im Nachhinein gar nicht mehr feststellen können, für was diese Gelder gebraucht worden waren.
Handelt die jetzige Regierung transparenter?
Mittlerweile ist in Nigeria eine andere Regierung an der Macht. Dass diese mit dem Geld aber anders umgeht, glauben Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz – und in Nigeria selbst – nicht. Denn an die Rückgabe der über 300 Millionen Dollar grossen Tranche sind erneut keine Bedingungen geknüpft. Longchamp meint, das hätte man besser organisieren können.
Die Schweiz hätte das Geld zum Beispiel in Raten zurückschicken und beobachten können, was damit passiert. Ausserdem wären an die Auszahlung geknüpfte, konkrete Forderungen sinnvoll gewesen: «Es sollte eine transparente Rückgabe sein und die Zivilbevölkerung muss einbezogen werden in die Projekte, die man damit finanzieren könnte.» Und es müsste eine Kontrolle geben, ob die Projekte tatsächlich umgesetzt werden, sagt Longchamp.
Eine Stiftung für die Opfer des Dikators
Dafür hat es auch schon gute Beispiele gegeben. Die Gelder des philippinischen Ex-Diktators Ferdinand Marcos wurden einer Stiftung übergeben, welche Opfer der Diktatur finanziell entschädigte. Oder 2007 im Fall von Geldern aus dem familiären Umfeld des Kasachischen Autokraten Nursultan Nasarbajew, wo ebenfalls eine Stiftung eingesetzt wurde. «Da hat man lange verhandelt, was diese Stiftung machen darf. Man startete Entwicklungsprojekte. Man hat auch kontrolliert, wie die Gelder verwendet worden sind», sagt Longchamp.
Doch bei den Abacha-Geldern liegt der Fall anders. Die Vereinbarung zwischen Nigeria und den Abacha-Erben sieht nämlich vor, dass die Erben straflos ausgehen, wenn sie die Rückgabe nicht weiter rechtlich behindern. Die Schweiz kann die blockierten Gelder nur dann konfiszieren, wenn ein Gericht bestimmt hat, dass diese unrechtmässig ausser Landes geführt wurden.
Durch den Vergleich gibt es kein solches Urteil und auch kein Schuldeingeständnis. Die Schweiz kann deshalb keine Bedingungen an die Rückgabe der Gelder knüpfen. Der Schweizer Regierung bliebe einzig, die Regierung Nigerias zu bitten, die Gelder korrekt zu verwenden sowie auf die Weltbank einzuwirken, dass diese den Einsatz von Anfang an genauer unter die Lupe nimmt.
Ein unguter Präzedenzfall?
Die Sorge verschiedener Nichtregierungsorganisationen ist, dass sich dieses Szenario in der Zukunft wiederholen könnte. Die Vereinbarung mit den Abacha-Söhnen könnte ein Präzedenzfall für künftige Rechtsstreite mit Ex-Potentaten und ihren Erben sein.
Wenn sich zum Beispiel die tunesische Regierung entschliesst, mit Ex-Diktator Ben Ali und seinem Umfeld lieber einen Vergleich zu schliessen – statt sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen. Dann würde es auch hier schwierig, sicherzustellen, dass das dem Volk gestohlene Geld auch wieder beim Volk ankommt.
Helfen könnte die Revision des Gesetzes über den Umgang mit Potentatengeldern, die bald im Parlament verhandelt wird. Dort ist nämlich eine Beweisumkehr vorgesehen. Dann muss nicht das Gericht die Schuld, sondern die Ex-Potentaten und ihr Umfeld ihre Unschuld beweisen. Die Schweiz hätte es dann vermutlich einfacher, die Gelder einzuziehen und kontrolliert an die Ursprungsländer zurückzuführen.