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International Zwei Schweizer Ermittler im NSU-Prozess befragt

Zwei Polizisten aus der Schweiz werden vom Oberlandsgericht in München zu ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Waffe befragt. Die Pistole stammt aus Tschechien und wurde für die neun Morde aus rechtsextremen Motiven verwendet.

Zwei Schweizer Kriminalpolizisten werden heute Dienstag im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen als Zeugen dazu beitragen, die immer noch unbekannten Fakten um die wichtigste Mordwaffe des NSU-Trios aufzuklären.

Die Gruppe «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU), von denen Beate Zschäpe als einziges überlebendes Mitglied vor Gericht steht, wird für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle verantwortlich gemacht. Bei neun der Morde des rechtsextremen Trios wurde eine Waffe aus der Schweiz verwendet, beim zehnten Mord eine andere. Bei der Hauptwaffe handelt sich um die Pistole vom Typ «Ceska 83», die über Mittelsmänner aus der Schweiz nach Jena gebracht wurde.

«Das, was die bisher vor Gericht Befragten, die Bekannten und Gutachter ausgesagt haben, führte zum Verdacht, dass Zschäpe im Privatleben des Trios die dominierende Person war.»
Autor: Fritz Dinkelmann SRF-Prozessbeobachter in München

SRF-Prozessbeobachter Fritz Dinkelmann sagt dazu: «Die deutsche Bundesanwaltschaft vermutet, mit der Wahl immer der gleichen Waffe hätten sich die Täter in der Öffentlichkeit bewusst als Killer von Ausländern zu erkennen geben wollen, als stolze Überzeugungstäter.»

Tschechische Waffe via Schweiz nach Jena

Die beiden Schweizer Polizisten, die am Dienstag befragt werden, ermittelten in der Schweiz gegen den Mann, der die «Ceska» von dem Berner Waffenhändler gekauft haben soll. Er soll sie an einen anderen Schweizer weitergegeben haben, der in den 90er Jahren in Jena lebte und dort Kontakt mit Böhnhardts Umfeld hatte. Einer der Mitangeklagten im Prozess gegen den «Nationalsozialistischen Untergrund» hat weiter gestanden, die Pistole bei dem Betreiber eines rechtsradikalen Szeneladens in Jena bestellt zu haben. Zwei Wochen später habe er die Waffe abgeholt und dafür 2500 Euro bezahlt. Anschliessend habe er sie Böhnhardt und Mundlos übergeben. Den Auftrag dafür habe ihm Ralf Wohlleben erteilt, der ebenfalls als Unterstützer angeklagt ist und der - so die Anklage - dem Trio in der «Rolle einer steuernden Zentralfigur» behilflich gewesen sei.

Als geklärt gilt auch, dass die Pistole in einer tschechischen Waffenschmiede produziert und 1993 legal in die Schweiz eingeführt wurde. Drei Jahre später kaufte sie ein Waffenhändler in Bern und verkaufte sie zwei Tage später an einen Schweizer Privatmann weiter, wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht. Diese Geschäfte waren nach Schweizer Recht legal. Durch welche Hände die «Ceska» als nächstes ging und wie sie von der Schweiz nach Jena gebracht wurde - das ist dagegen bis heute nicht gesichert.

Trotz fehlender Beweise für einen Teil der Beschaffungskette ist über die Herkunft der «Ceska» mehr bekannt als über die anderen insgesamt 20 Schusswaffen des NSU.

Zschäpe vertraut der Verteidigung nicht

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte in den letzten ihren Verteidigern das Vertrauen entzogen. «Das Gericht hat entschieden, dass die Verteidiger nicht ausgewechselt werden», sagt Dinkelmann. Aus seiner Sicht bleibe dies ein Makel in diesem Prozess. Die Hauptbeschuldigte habe offenbar den Eindruck, dass es für sie nicht gut laufe. «Die Strategie der Verteidiger scheint sie nicht zu überzeugen.»

Fast alle Prozessbeobachter seien sich einig, dass es für Beate Zschäpe eng werde, sagt Dinkelmann. Sie ist als Mittäterin aller verübten Verbrechen der NSU angeklagt. Es gebe zwar wenig klare, einzelne Beweise für ihre Mittäterschaft, auch sei sie an keinem der Tatorte gesehen worden. Doch: «Das, was die bisher vor Gericht Befragten, die Verwandten, Bekannten, Angehörigen und Gutachter ausgesagt haben, führte zum Verdacht, dass Zschäpe im Privatleben des Trios die dominierende Person war.» Ob das allerdings für eine Verurteilung im Sinne der Anklage reiche, sei noch nicht überzeugend nachgewiesen.

Das Verfahren gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mutmassliche Unterstützer des NSU hatte am 6. Mai 2013 begonnen. Es wird mindestens bis Mitte 2015 dauern.

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