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Justizreform in Polen gestoppt Machtwort mit beschränkter Wirkung

Es gibt in der Europäischen Union Gewissheiten, die noch immer als solche akzeptiert werden. Der Europäische Gerichtshof (EUGh) gehört dazu. Die Mitgliedstaaten halten sich an Entscheide und Urteile des EUGh. Wenn sie es nicht mehr täten, würde das rechtliche Fundament der EU zerbröseln.

Das weiss auch die polnische Regierung. Genau deshalb hat sie ein umstrittenes Gesetz zur Absenkung der Altersgrenze für Richter des Obersten Gerichts rasch wieder korrigiert. Wegen diesem Gesetz hatte die EU-Kommission Polen am 24. September vor dem EUGh verklagt. Die Kommission argumentierte, das Gesetz verstosse gegen den Grundsatz, dass Richter nicht abgesetzt werden dürfen. Sie befürchtete einen nicht wiedergutzumachenden Schaden. Die Kommission bat deshalb den EUGh um Eile.

Nicht einmal vier Wochen danach entschied die Vizepräsidentin des Gerichthofs, Polen müsse das Gesetz aussetzen. Gestern bestätigte der Gerichtshof diesen Entscheid. Der definitive Entscheid zum Gesetz liegt zwar noch nicht vor, aber bereits diese beiden Vorentscheide veranlassten die polnische Regierung zum Einlenken.

Die Eigenheiten von Artikel 7

Das ist ein Erfolg. Es bedeutet aber keineswegs, dass damit beim polnischen Justizsystem wieder alles in Ordnung ist. Seit die aktuelle Regierung um Präsident Duda an der Macht ist, baut sie das Justizsystem um. Die EU-Kommission hat aber nicht bei jedem polnischen Gesetz oder auch Entscheid die Möglichkeit, dies vor dem EUGh einzuklagen.

Deshalb und weil die Kommission einen grundsätzlichen Angriff der polnischen Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz beobachtete, lancierte sie das Artikel-7-Verfahren. Die Kommission kann es lancieren, wenn sie – allgemein gesagt – die europäischen Werte wie etwa die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr sieht.

Mitgliedstaaten haben das letzte Wort

Vor einem Jahr hat die Kommission dies gemacht. Seither sind die Mitgliedstaaten am Zug. Doch genau das ist das Problem: Nur wenn auch sie mit einer Vierfünftel-Mehrheit feststellen, dass der Rechtsstaat bedroht und ausser Kraft gesetzt ist, geht das Verfahren weiter, und Polen könnte das Stimmrecht in der EU entzogen werden. Doch diese Mehrheit ist nicht erreicht.

Das heisst: So wichtig das Urteil der obersten europäischen Richter ist und die polnische Regierung hat einlenken lassen – wenn es um die politische Ebene geht wie beim Artikel-7-Verfahren, wird es komplizierter. Hier kann die polnische Regierung nämlich andere Mitgliedstaaten wie etwa Ungarn oder auch die baltischen Staaten unter Druck setzen, so dass die europäischen Instrumente nicht die erhoffte Wirkung haben. Deshalb erzeugt das Artikel-7-Verfahren bis jetzt bei weitem nicht die gleiche Macht wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Darum klagte die EU-Kommission beim EUGh

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Monatelang dauerte das das Seilziehen zwischen der EU und Warschau um ein neues Gesetz über das Oberste Gericht in Polen. Das Gesetz gilt seit Juli und setzt das Pensionsalter oberste Richter von 70 auf 65 Jahre herab. Für die EU-Kommission war das ein No-Go. Denn mit dem Gesetz könnte die Regierung Richterinnen und Richter zwangsweise in Rente schicken, neue einsetzen und damit die Rechtssprechung beeinflussen. Um das zu verhindern, hatte die EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGh) eingereicht. Diese Nacht nun hat der polnische Präsident Andrzej Duda die Justizreform gestoppt.

Oliver Washington

Bundeshausredaktor

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Oliver Washington ist seit 2003 bei SRF. Ab 2007 war er Mitglied der Inland-Redaktion, von 2014 bis 2019 berichtete er als EU-Korrespondent aus Brüssel. Nun ist er in der Bundeshausredaktion von SRF tätig. Washington hat Soziologie, Geografie und Wirtschaftsgeschichte studiert.

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