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Widerstand gegen Justizreform
Aus Tagesschau vom 04.07.2018.
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Justizreform in Polen Oberste Richterin widersetzt sich Zwangspensionierung

Malgorzata Gersdorf wehrt sich gegen die Justizreform: Sie erscheint trotz aufgezwungenem Ruhestand zur Arbeit.

Die Oberste Richterin Polens, Malgorzata Gersdorf, arbeitet, obwohl sie seit Mitternacht im Ruhestand sein müsste. Denn in der Nacht auf Mittwoch trat die umstrittene Justizreform in Kraft.

«Meine Gegenwart hier hat nichts mit Politik zu tun. Ich bin hier, um die Rechtstaatlichkeit zu beschützen», sagte Gersdorf umgeben von Unterstützern und Oppositionspolitikern am Gerichtseingang. Sie hatte bereits angekündigt, zur Arbeit zu kommen, weil sie ihre bis 2020 laufende sechsjährige Amtszeit erfüllen müsse. Ihrer Auffassung nach verstösst die Justizreform gegen die Verfassung und darf daher nicht in Kraft treten.

Was beabsichtigt die Justizreform?

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Legende: Keystone

Die kontroverse Justizreform Polens hat in der Nacht auf Mittwoch das Rentenalter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Nach Angaben der nationalkonservative Regierung Polens möchte sie damit Richter aus dem Amt entfernen, die noch zu kommunistischen Zeiten ernannt worden sind. Die Opposition wirft der regierenden Partei vor, demokratische Grundwerte zu unterlaufen und die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden.

Die EU hat ein Verfahren eingeleitet

Auch die EU-Kommission kritisierte die Justizreform: Sie ist der Meinung, dass diese Massnahmen die Unabhängigkeit der Justiz untergraben. Nicht genehme Richter könnten mit den Frühpensionierungen vorzeitig entfernt werden. Will ein Richter im Amt bleiben, muss er dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen.

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Auf dem Weg ins Gericht (unkommentiert)
Aus News-Clip vom 04.07.2018.
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Gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen erhebt die EU-Kommission bereits seit mehr als zwei Jahren ihre Bedenken. Deshalb hat sie mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Polen wehrt sich

Erstmals überhaupt startete die Brüsseler Behörde im Dezember ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen – wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten. Dieses ist viel weitreichender als normale Vertragsverletzungsverfahren, die letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden können. Das Artikel-7-Verfahren kann im äussersten Fall zum Entzug von Stimmrechten führen. Dies liegt jedoch in der Hand der Mitgliedstaaten.

«EU-Länder haben das Recht, ihre Gerichte nach eigenen Traditionen zu formen», sagte Premierminister Mateusz Morawiecki letzten Donnerstag vor dem Europäischen Parlament. Die rechtskonservative Führung bleibt im Streit mit der EU hart.

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