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Umstrittene Justizreform in Polen
Aus Rendez-vous vom 13.07.2017. Bild: Keystone
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Justizreform in Polen Warum die EU nicht gegen Polen vorgeht

Polens Regierung will die Richter im Land bestimmen. Rechtsstaatlich ist das nicht. Trotzdem zögert die EU.

Warum wurde die EU überhaupt aktiv? Rechtsstaatlichkeit ist einer der Grundwerte der EU. Lange ging man davon aus, dass sich EU-Mitgliedstaaten selbstverständlich an diese Werte halten. Seit drei Jahren erst hat die EU-Kommission ein Mittel, um gegen Staaten vorzugehen, die Grundwerte verletzen. Das sogenannte Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit wurde geschaffen, nachdem die ungarische Regierung unter Viktor Orban die Unabhängigkeit der Medien und der Justiz angegriffen hatte. Letztes Jahr hat die EU-Kommission ein solches Verfahren gegen Polen eingeleitet.

Wie läuft ein solches Verfahren ab? Die Idee ist, eine Regierung durch steigenden öffentlichen Druck zum Einlenken zu bewegen. Die EU-Kommission überprüft zuerst die Fakten, sucht dann das Gespräch mit der Regierung und mahnt schliesslich Probleme an. Zuerst hinter verschlossenen Türen, später öffentlich. All dies geschah im Falle Polens. Doch die Regierung in Warschau nahm trotz des steigenden Drucks nur kosmetische Korrekturen vor, verletzte weiterhin die polnische Verfassung und brachte die Justiz unter ihre Kontrolle.

Was kann Brüssel jetzt noch tun? Die EU-Kommission hat ihre sanften Druckmittel ausgeschöpft. Gegen Polen bleibt ihr nur noch der Griff zur «Atombombe», wie Diplomaten das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages nennen. Damit würden die EU-Staaten gezwungen, sich des Falls anzunehmen und Polen allenfalls das Stimmrecht in der EU vorübergehend zu entziehen. Doch für einen Entzug braucht es einen einstimmigen Beschluss aller übrigen EU-Staaten.

Warum schreckt die EU-Kommission vor diesem letzten Schritt zurück? Weil er in eine absehbare Niederlage führt. Die ungarische Regierung hat schon gesagt, dass sie nicht gegen Polen stimmen würde. Inzwischen gibt es aber Beobachter, die dennoch die «Atombombe» gegen Polen fordern. Denn rechtlich gesehen treibt es Warschau noch schlimmer als Budapest: Die ungarische Regierung verfügte über eine Zweidrittelmehrheit und war darum befugt, eine neue Verfassung zu schreiben; die polnische Regierung hingegen griff mit einer glücklich zustande gekommenen einfachen Mehrheit im Parlament in die Verfassung ein.

Mit Ungarn auf seiner Seite muss Polen aber auch die «Atombombe» nicht fürchten. Das stimmt. Aber die Mitgliedstaaten wären gezwungen, Farbe zu bekennen. Bis jetzt verstecken sie sich hinter der EU-Kommission, der die harten Instrumente fehlen. Wenn sich aber Merkel, Macron und die übrigen Staats- und Regierungschefs zu den polnischen Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit äussern, steigt der Druck auf Warschau noch einmal deutlich an. Die polnische Regierung hätte es dann nicht mehr nur mit den von ihr gern als Sündenböcke bemühten «Brüsseler EU-Bürokraten» zu tun, sondern auch mit ihren Verhandlungspartnern in den anderen Hauptstädten.

Gibt es keine anderen Mittel mehr als die «Atombombe», um Warschau zum Einlenken zu bewegen? Mittel nicht, aber eine Idee: In Berlin, aber auch in Brüssel gewinnt der Vorschlag Anhänger, dass EU-Fördergelder in Zukunft nur noch an Länder überwiesen werden sollen, die sich an die Grundwerte der Gemeinschaft halten. Für Polen (und Ungarn) sind diese Gelder bis heute sehr wichtig. Ob die Idee umsetzbar wäre, ist eine andere Frage. Klar ist aber, dass derzeit intensiv verhandelt wird über die Zukunft der Fördergelder, nicht zuletzt, weil mit Grossbritannien wohl in Zukunft ein grosser Nettozahler wegfällt. Und klar ist auch, dass in reichen westeuropäischen Ländern die Bereitschaft schmilzt, illiberale, autoritäre oder den Rechtsstaat verachtende Regierungen zu finanzieren.

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