Das Wichtigste in Kürze:
- Schon anderthalb Jahre nach Inkraftsetzung soll das sogenannte Islam-Gesetz in Österreich verschärft werden.
- Grund dafür sind mehrere Verdachtsfälle, wonach islamische Vereine, Schulen und Moscheen sich nicht an das Verbot der Finanzierung durch das Ausland gehalten haben.
- Dass die Verschärfung des Gesetzes gerade jetzt angekündigt wird, ist allerdings kein Zufall: Österreich steht vor Wahlen.
150 islamische Vereine sind in den letzten Monaten geprüft worden. Dabei seien etliche Verdachtsfälle zutage gefördert worden, so der Bericht, der heute vom Bundeskanzleramt vorgestellt wurde. Details nannte der Bericht nicht. Denn, so das Kultusamt, die Ermittlungen, an denen auch der Verfassungsschutz beteiligt ist, würden ausgeweitet.
Einige Fälle sind jedoch schon bekannt. So verlangt die Stadt Wien die richterliche Schliessung einer islamischen Privatschule in Wien-Liesing, die keine Unterrichtsbewilligung hat, und in Linz fordert die oberösterreichische Regierung von der Islamischen Föderation Klarheit über die Finanzierung ihrer Schule und über den Inhalt der Lehre.
Doch viele islamische Vereine hielten wenig von Transparenz, beklagte heute Justizminister Wolfgang Brandstetter. Es gebe einen «unglaublichen Mangel an Kooperationsbereitschaft.»
Seit März letzten Jahres gilt das neue Islamgesetz, das sowohl Deutsch als Predigt- und Unterrichtssprache verlangt, ebenso die Ausbildung von Imamen und Predigern an österreichischen Schulen, die vom Staat kontrolliert, aber auch finanziert werden. Zudem dürfen religiöse Schulen, Vereine und Moscheen nicht mehr vom Ausland finanziert werden.
Vorwürfe Richtung Türkei
Der sozialdemokratische Kanzler Christian Kern warf in diesem Zusammenhang der Türkei vor, weiterhin die islamische Glaubensgemeinschaft zu beeinflussen. Das Auslandsfinanzierungsverbot sei rigoros durchzusetzen: «Wirtschaftsprüfer müssen eingeschaltet werden. Sie müssen aktiv kontrollieren und nachfragen können. Wenn jemand dann nicht bereit ist, Unterlagen vorzulegen, muss man sich weitere Mittel überlegen – bis zur richterlichen Genehmigung von Kontoöffnungen.»
Diesem Eingriff in die Grundrechte will sich auch der konservative Regierungspartner nicht verschliessen, wie Justizminister Wolfgang Brandstetter durchblicken liess: «Nur, wenn man mit Erhebungen nicht zu Rande kommt, sollte man an Zwangsmassnahmen denken. Eine Kontoöffnung ist eine solche – dann aber bitte nur mit richterlicher Kontrolle.»
Wahlkampfthema Islam
Als Sofortmassnahme gibt es in der Kontrollstelle des Kultusamtes zehn neue Stellen, mittelfristig soll ein Bundesamt für religiöse Angelegenheiten geschaffen werden, das die Aufsicht übernimmt, und eben das erwähnte Kontoöffnungsgesetz zur Kontrolle der Geldflüsse.
Keine Überraschung, dass die Vorschläge der Regierungskoalition den rechtsgerichteten Freiheitlichen einmal mehr zu wenig weit gehen. Und auch keine Überraschung, dass die beiden Regierungsparteien jetzt mit ihrer Gesetzesverschärfung kommen. In sieben Wochen sind Wahlen, da kann eine härtere Linie nicht schaden.