- Die EU setzt mit einem neuem Gesetz eine schärfere Handhabe gegen Terrorismus durch.
- Das Antiterrorgesetz muss als EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
- Links-Grün kritisiert eine Einschränkung von Meinungsfreiheit und politischen Aktionen.
- Sicherheitskontrollen an den Schengen-Aussengrenzen werden verstärkt.
Reisen in Terrorcamps und die Rückkehr, der Aufruf zu Terror und dessen Verherrlichung sowie die Finanzierung von Anschlägen – das alles soll künftig in allen Staaten der EU strafbar werden.
Das Europäische Parlament in Strassburg hat dazu ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Mit der neuen EU-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Es sei wichtig, dass in allen Mitgliedstaaten der EU Mindestregeln gelten und angewendet werden, sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King.
«Wir müssen die Täter aufhalten, bevor sie ein Attentat begehen und verhindern, dass es überhaupt erst entsteht», sagte Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EVP/DE) in der Debatte. Gelungen sei auch eine gute Balance zwischen dem Anspruch nach Sicherheit und dem Einhalten von Grundrechten.
Angepasste Definition von Terrorismus
Die neue Richtlinie wurden mit 498 gegen 114 Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen und stellen folgende Vorbereitungshandlungen unter Strafe:
- Auslandreisen für terroristische Zwecke und Rückkehr in die EU mit dem Zweck, einen Terroranschlag zu verüben.
- Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke
- Anstiftung, Beihilfe oder Versuch einer terroristischen Handlung.
- Öffentliche Aufrufe zum Terrorismus und Verherrlichung des Terrorismus.
- Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten.
Das neue Gesetz schliesst auch Bestimmungen zum Schutz von Opfern und ihren Familien bei Terroranschlägen ein.
Kritik von Links-Grün
Für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne/DE) geht diese Terror-Definition zu weit. Ihn stört die Bestrafung politischer Motivation, wenn daraus «erhebliche wirtschaftliche Verluste» angerichtet werden. Wenn etwa Aktivisten einen Kohle-Tagebau besetzten, «muss man davon ausgehen, dass da ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht», meint Albrecht. Dies als «Terrorismus» zu ahnden, schiesse übers Ziel hinaus.
Auch die Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke/DE) befürchtet, dass die Richtlinie teils zu ungenau gefasst ist – etwa wenn es um die Glorifizierung terroristischer Taten geht. Dies könnte auch die Meinungsfreiheit gefährden.
Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EVP/DE) betonte jedoch: «Wenn jemand sagt, ich finde den Terroristen da cool, das ist eine dumme Äusserung, aber nicht mehr.» Bestraft werden sollten vielmehr «professionelle Propaganda-Netzwerke», in denen eine «gezielte Glorifizierung» stattfinde, mit dem Ziel junge Menschen anzulocken.
Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben nun eineinhalb Jahre Zeit, diese Richtlinie in entsprechenden nationalen Gesetzen zu regeln.
Schärfere Kontrollen an Schengen-Aussengrenzen
Das EU-Parlament verabschiedete ausserdem eine Verordnung, mit der Sicherheitskontrollen an den europäischen Aussengrenzen verstärkt werden. Dadurch müssen künftig auch Informationen von EU-Bürgern (und Bürgern der Schengen-Länder) mit Einträgen in Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden, etwa dem Schengener Informationssystem (SIS).