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Kein Aprilscherz Kiffen ist in Deutschland jetzt legal – was man dazu wissen muss

Bei der Cannabis-Legalisierung gibt es allerdings Regeln und Einschränkungen. Wir zeigen welche.

Was genau gilt jetzt? Cannabis verschwindet von der Liste der verbotenen Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draussen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause – nicht im Kleingarten – dürfen ausserdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.

50 Gramm – ist das viel?

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Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden – je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat, die Menge, die die künftigen Anbauvereine an ihre Mitglieder abgeben dürfen, nennt die deutsche Ärztekammer «eine relevante Menge», «die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt». Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in grösserer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.

Was ist mit Konsum in der Öffentlichkeit? Wo nicht explizit verboten, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten (also auch Fussballstadien) Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fussgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Ausserdem ist der Konsum verboten «in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben». In Raucherbeizen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen.

Wie wird kontrolliert? Das ist ähnlich wie beim Sicherheitsgurt im Auto oder Telefonieren am Steuer – man muss schon erwischt oder angezeigt werden. Dass Ordnungsämter und Polizei im grossen Stil Cannabis-Streifen losschicken, ist schon aus Personalgründen unwahrscheinlich.

Welche Strafen drohen bei Verstössen? Empfindliche Geldstrafen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bussgeld. Dass kann laut Gesetz mit bis zu 30'000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. Wer kifft, wo kiffen nicht erlaubt ist – also auf oder in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in der Fussgängerzone oder in der Nähe von Kindern und Jugendlichen – begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber ebenfalls empfindliche Bussgelder bis zu 30'000 Euro.

Leute vor dem Brandenburgertor. Sie kiffen.
Legende: Vor dem Brandenburgertor in Berlin wird in der Nacht auf den 1. April 2024 gefeiert, dass das Kiffen – mit Einschränkungen – in Deutschland legal wird. REUTERS/Christian Mang

Was passiert, wenn Minderjährige konsumieren? Werden unter 18-Jährige mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Betroffenen sollen dann an Präventionsprogrammen teilnehmen. Jugendliche müssen aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefundenen Mengen die bei Erwachsenen erlaubten Mengen übersteigen, wenn sie dealen oder die Droge an andere Kinder und Jugendliche weitergeben.

Regeln für Cannabis-Clubs

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Cannabis-Clubs dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen und es gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben.

Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heissen, ist ebenfalls tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben, nicht verkaufen. Die Droge darf nur in einer neutralen Verpackung mit Beipackzettel abgegeben werden, der Informationen zu Gewicht, Sorte, THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol ist der Stoff mit der Rauschwirkung) und Hinweise zu Risiken des Konsums enthält.

Und im Strassenverkehr? Erst einmal ändert sich nichts: Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldstrafen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0.5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3.5 Nanogramm vor. Ein Gesetz muss aber noch ausgearbeitet werden.

Zahlen zum Konsum in Deutschland

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Cannabis ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge in Deutschland. Dazu, wie viel jährlich zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut dem deutschen Gesundheitsministerium aber noch keine validen Daten vor. Laut einer Studie für 2021 haben 4.5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert – bei Männern 10.7 Prozent und bei Frauen 6.8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet.

SRF 4 News, 1.4.2024, 10:30 Uhr ; 

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