Was genau gilt jetzt? Cannabis verschwindet von der Liste der verbotenen Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draussen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause – nicht im Kleingarten – dürfen ausserdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.
Was ist mit Konsum in der Öffentlichkeit? Wo nicht explizit verboten, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten (also auch Fussballstadien) Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fussgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Ausserdem ist der Konsum verboten «in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben». In Raucherbeizen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen.
Wie wird kontrolliert? Das ist ähnlich wie beim Sicherheitsgurt im Auto oder Telefonieren am Steuer – man muss schon erwischt oder angezeigt werden. Dass Ordnungsämter und Polizei im grossen Stil Cannabis-Streifen losschicken, ist schon aus Personalgründen unwahrscheinlich.
Welche Strafen drohen bei Verstössen? Empfindliche Geldstrafen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bussgeld. Dass kann laut Gesetz mit bis zu 30'000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. Wer kifft, wo kiffen nicht erlaubt ist – also auf oder in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in der Fussgängerzone oder in der Nähe von Kindern und Jugendlichen – begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber ebenfalls empfindliche Bussgelder bis zu 30'000 Euro.
Was passiert, wenn Minderjährige konsumieren? Werden unter 18-Jährige mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Betroffenen sollen dann an Präventionsprogrammen teilnehmen. Jugendliche müssen aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefundenen Mengen die bei Erwachsenen erlaubten Mengen übersteigen, wenn sie dealen oder die Droge an andere Kinder und Jugendliche weitergeben.
Und im Strassenverkehr? Erst einmal ändert sich nichts: Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldstrafen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0.5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3.5 Nanogramm vor. Ein Gesetz muss aber noch ausgearbeitet werden.