- Eine «saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt» sei ein Menschenrecht, urteilt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.
- Der Gerichtshof hat sich in einem Gutachten mit der Frage befasst, ob Staaten zum Klimaschutz verpflichtet werden können.
- Das Klima müsse «für die aktuelle und die zukünftigen Generationen» geschützt werden.
Wenn Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem Internationalem Gerichtshof zufolge unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Massnahmen zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel ergreifen, verstossen gegen das Völkerrecht, erklärte der IGH.
«Das Versäumnis eines Staates, geeignete Massnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen», sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des von der UNO-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens im Haager Friedenspalast.
Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten darum Reparationszahlungen einfordern. Der Umfang solcher Zahlungen müsse aber von Fall zu Fall bestimmt werden. Es müsse auch ein direkter und eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Handlung und dem Schaden nachgewiesen werden. Das sei vor Gericht zwar schwierig, aber nicht unmöglich.
Gutachten nicht rechtsverbindlich
Das 140 Seiten lange Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Es kann aber nach Einschätzung von Völkerrechtsexperten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Das Gutachten gilt als historisch.
In dem Verfahren hatten kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer das höchste UNO-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.
Wiedergutmachungsleistungen von Staaten, die grosse Mengen an Treibhausgasen ausstossen und dabei nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern dies möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.