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Kontrollen im Schengen-Raum Schleierfahndung – ja, aber

Kontrollen ohne konkreten Verdacht sind im Schengen-Raum zulässig – allerdings nur beschränkt. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

  • Kontrollen ohne konkreten Verdacht sind in der Nähe von EU-Binnengrenzen zulässig – sie dürfen aber nicht die gleiche Wirkung haben wie die mit dem Schengen-Abkommen abgeschafften früheren Grenzkontrollen.
  • Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden.
  • Sollte die sogenannte Schleierfahndung trotzdem durchgeführt werden, dann müssen «Intensität, Häufigkeit und Selektivität» dieser Kontrollen rechtlich geregelt sein.
  • Damit wurde der Ausgangsfall an das Amtsgericht im badischen Kehl zurück verwiesen.

Konkreter Anlass war ein Mann, der von Strassburg kommend zu Fuss über die französisch-deutsche Grenze zum Bahnhof Kehl ging und sich gegen eine Kontrolle der deutschen Bundespolizei mit Gewalt wehrte. Wäre die Kontrolle unzulässig gewesen, könnte er nun nicht wegen Widerstands verurteilt werden.

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