- Kontrollen ohne konkreten Verdacht sind in der Nähe von EU-Binnengrenzen zulässig – sie dürfen aber nicht die gleiche Wirkung haben wie die mit dem Schengen-Abkommen abgeschafften früheren Grenzkontrollen.
- Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden.
- Sollte die sogenannte Schleierfahndung trotzdem durchgeführt werden, dann müssen «Intensität, Häufigkeit und Selektivität» dieser Kontrollen rechtlich geregelt sein.
- Damit wurde der Ausgangsfall an das Amtsgericht im badischen Kehl zurück verwiesen.
Konkreter Anlass war ein Mann, der von Strassburg kommend zu Fuss über die französisch-deutsche Grenze zum Bahnhof Kehl ging und sich gegen eine Kontrolle der deutschen Bundespolizei mit Gewalt wehrte. Wäre die Kontrolle unzulässig gewesen, könnte er nun nicht wegen Widerstands verurteilt werden.