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Längere Übergangsfrist EU plant erst ab 2025 schärfere Kapitalregeln für Banken

  • Die EU will verschärfte Kapitalvorschriften für Banken erst ab 2025 umsetzen.
  • Die Reform kommt zwei Jahre später als eigentlich vorgesehen.
  • Banken in der EU müssten demnach bis zu 8.4 Prozent mehr Kapital bis 2030 zur Seite legen, um Risiken entgegenzuwirken.

Ein wichtiger Teil des Gesetzespaketes betrifft Kredite für Unternehmen, die nicht von Rating-Agenturen bewertet werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bekommen keine solche risikobasierte Bonitätsnote. Die EU-Kommission schlägt daher vor, dass Banken mehr Kapital zurücklegen müssen, wenn sie Unternehmen ohne Rating Kredite geben. Die Institute sollen das bis 2032 umzusetzen.

Mehr Eigenkapital gegen Krisen

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Die «Basel III»-Reformen waren nach der Finanzmarktkrise 2008/2009 von der EU und den G20-Ländern auf den Weg gebracht worden, um Risiken im Finanzsystem zu verringern und besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein.

In der Schweiz erfolgte die Umsetzung ab 2013, hier sind insbesondere die Eigenkapitalquoten strenger und gelten nicht nur für die beiden grossen systemrelevanten Player UBS und Credit Suisse.

Das Gesetzespaket beschäftigt sich auch mit der Risikoberechnung der Banken. Die Institute nutzen teils eigene Modelle, um so den Eigenkapital-Bedarf tiefer zu berechnen. Die Reform schreibt nun vor, dass Banken dies nur begrenzt tun dürfen. Dafür gibt die Kommission ihnen fünf Jahre Zeit.

Banken bevorzugen eigene Risikomodelle

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Die Bankenbranche hatte zuletzt starke Lobbyarbeit betrieben, um eine flexible Interpretation des sogenannten «output floor» zu erreichen. Dabei geht es um die internen Risiko-Modelle, mit denen Grossbanken in eigener Regie berechnen, wie viel Eigenkapital sie für Geschäfte zur Seite legen müssen. Dadurch benötigen sie zumeist weniger Kapital als mit einem zentral vorgegebenen Standardansatz. Banken gehen davon aus, dass durch die neuen Vorschriften zur Kapitalberechnung eine Verdoppelung der vorgeschriebenen Kapitalpuffer auf sie zukommt.

Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Sie können noch Änderungen vornehmen, bevor das Paket verabschiedet wird – das könnte allerdings noch dauern.

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