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Massnahme gegen Google und Co. EU möchte Online-Riesen besteuern

  • Mit neuen Gesetzen möchte die EU-Kommission Steuerschlupflöcher für Internet-Riesen wie Google oder Facebook schliessen.
  • Die Kommission fasst eine Regel ins Auge, die es den EU-Mitgliedern erlauben würde, Firmen ohne Sitz oder Produktion in den Ländern zu besteuern.
  • So möchte die Kommission dem Problem entgegentreten, dass weltweit tätige Online-Firmen häufig keine festen Ableger in den EU-Ländern haben und deswegen keine Steuern zahlen.
  • Der Vorlage müssen noch das Europaparlament und alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Einige Länder haben bereits Widerstand signalisiert.

Grund für die Anpassung ist, dass die Gesetzesgrundlage nicht mehr zeitgemäss sei. Die aktuellen Steuervorschriften stammen aus einer Zeit, in der nicht an Unternehmen gedacht wurde, die weltweit tätig und dabei in einem Land kaum physisch präsent sind. Der durchschnittliche effektive Steuersatz von digitalen Unternehmen sei deswegen nur halb so hoch wie bei herkömmlichen Unternehmen, so die Kommission.

Derzeit wird ein inakzeptabel hoher Teil der Gewinne überhaupt nicht besteuert. Wir müssen unsere Vorschriften dringend auf den Stand des 21. Jahrhunderts bringen.
Autor: Valdis Dombrovskis Vizepräsident der EU-Kommission

Bis zu einer Reform könnten Jahre vergehen

Dagegen möchte sie nun Massnahmen ergreifen. Die Kommission will die Vorschriften für Körperschaften überarbeiten. Dadurch sollen Gewinne dort besteuert werden, wo es Interaktionen zwischen digitalen Unternehmen und Benutzern gibt – auch wenn das Unternehmen keinen Sitz vor Ort hat. Besteuern möchte die Kommission Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Neue Kriterien für eine «digitale Präsenz» von Unternehmen

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  1. Jährliche Erträge von mehr als 7 Mio. Euro in einem Mitgliedsstaat
  2. Mehr als 100'000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedsstaat
  3. Abschluss von mehr als 3000 Geschäftsverträgen über digitale Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und gewerblichen Nutzern in einem Steuerjahr

Eine solche Reform würde allerdings Jahre dauern. Für die Zwischenzeit möchte die Kommission Übergangssteuern auf bestimmte Erträge erheben, die mit den bisherigen Vorschriften kaum zu erfassen sind. Als Beispiel nennt sie die Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen.

Die angekündigten Reformen basieren auf Entschlüssen, welche die EU am Digitalgipfel in Tallinn letzten Herbst fasste. Federführend waren Deutschland und Frankreich, Irland und Luxemburg zeigten Widerstand.

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