Was ist passiert? Am Donnerstag wurde bekannt, dass die europäische Ermittlungsbehörde Europol mehrere digitale Missbrauchsnetzwerke zerschlagen hat. Laut der Mitteilung von Europol wurden im Rahmen des Projekts Medusa 156 Täter und ebenso viele Opfer identifiziert. Der Einsatz führte zu 274 neuen Spuren, die, wie Europol schreibt, bestehende Untersuchungen erweitern oder weitere Ermittlungen anstossen.
Wie liefen die Taten ab? Nach den Angaben von Europol sind die Täter hauptsächlich Männer, die ihre eigenen Partnerinnen erst betäuben und sie dann sexuell missbrauchen. Sie machen Aufnahmen davon und teilen diese in frauenfeindlichen Gruppen in sozialen Medien.
Was wird sonst noch in diesen Gruppen besprochen? Die Täter tauschen ihre Erfahrungen aus, geben einander Tipps und informieren sich über die Wirkung der Drogen oder Betäubungsmittel. Sie geben auch weiter, wie diese beschafft werden können. Im Zuge der erwähnten Aktion sind vier neue solcher Netzwerke entdeckt worden. Wie eine Recherche von CNN vom März 2026 belegt, werden in diesen Foren die Bilder und Videos von sexuellen Übergriffen auf Frauen als Handelsware angesehen.
Was weiss man über die Beteiligung von Personen aus der Schweiz? Weil Onlineforen grenzüberschreitend besucht werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen aus der Schweiz in diesen Foren aktiv sind. Auf Anfrage sagt das Fedpol, dass es immer wieder Anfragen ausländischer Ermittlungsbehörden erhält, die es an die zuständigen Kantone weiterleitet. Ein konkreter Fall im Zusammenhang mit dem Projekt Medusa ist dem Fedpol aber zurzeit nicht bekannt. Zuständig für die entsprechenden Ermittlungen sind die jeweiligen Kantone. Europol schreibt auf Anfrage, dass keine Details wie beispielsweise die Herkunftsländer der Täter offengelegt werden können, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.
Hat das Fedpol an diesen Ermittlungen mitgearbeitet? Das Fedpol schreibt, dass es nicht an dieser Operation beteiligt war. Es hat auch keine Kenntnisse von allfällig laufenden Strafverfahren in den Kantonen in diesem Zusammenhang.
Wie sieht die gesetzliche Lage in der Schweiz aus? Nach dem Bekanntwerden des Falls Pelicot in Frankreich wurde in der Schweizer Gesetzgebung eine Lücke festgestellt: Vergewaltigungsopfer, die während der Tat betäubt waren, werden in der Schweiz nach geltendem Gesetz nicht entschädigt. Die Unfallversicherung, die solche Fälle abdeckt, schliesst Taten aus, bei denen das Opfer bewusstlos war. Der Bundesrat hat nach dem Fall Pelicot eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Alle gesundheitlichen Folgen eines sexuellen Übergriffs sollen juristisch als Unfall anerkannt werden, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war. Die Vernehmlassung lief am 27. Juni 2026 ab, zu den entsprechenden Stellungnahmen ist noch nichts bekannt. Auch das Parlament wird sich noch zur Gesetzesänderung äussern müssen.