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Mögliche Absprachen EU eröffnet Kartellverfahren gegen Deutsche Börse

  • Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoss hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet.
  • Demnach soll geprüft werden, ob sie mit Abstimmungen im Bereich der Notierung, des Handels und des Clearings von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum gegen EU-Wettbewerbsrecht verstossen haben, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Die Kommission befürchtet, dass die Unternehmen die Nachfrage aufgeteilt, die Preise koordiniert und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte das Verhalten gegen EU-Wettbewerbsregeln verstossen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten, heisst es von der Behörde weiter.

Untersuchung mit «Priorität»

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Die EU-Kommission schreibt, sie werde ihre eingehende Untersuchung mit «Priorität» durchführen. Zugleich betont sie, die Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens lasse keine Rückschlüsse auf dessen Ergebnis zu. Die Kommission überwacht, ob die Wettbewerbsregeln in der EU eingehalten werden.

Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken könnten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigen. 

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