- Das Landgericht im deutschen Freiburg hat einen jungen Flüchtling für die Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
- Zudem haben die Richter eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
- Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, aber so gut wie ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter im Oktober 2016 die Studentin nachts vom Fahrrad gestossen, vergewaltigt und ermordet hat. Sie ertrank nach der Vergewaltigung im Wasser des Flusses Dreisam.
Der Täter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Später hat er aber eingeräumt, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt.