- Der Bundestag hat in Deutschland über die Belästigung von Abgeordneten durch Besucher während der Debatte über die Novelle des Infektionsschutzgesetzes debattiert.
- Noch gestern Donnerstag hatte sich der Ältestenrat des deutschen Parlaments auf eine Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen gegen einzelne Abgeordnete der rechtspopulistischen AfD verständigt.
Zum Auftakt der Sitzung griff die CDU/CSU die rechtspopulistische AfD scharf an. Seit die AfD im Bundestag sitze (2017), gehe es ihr nur darum, diesen schlecht zu machen und die anderen Parteien «in den Dreck zu ziehen», sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer in der Aktuellen Stunde (eine Form der Debatte im Deutschen Bundestag, Anmerk. d. Red.)
Das Bedrängen von Abgeordneten durch Besucher, die AfD-Abgeordnete eingeladen hatten, sei ein «Angriff auf das freie Mandat» und auf die Demokratie, sagte der CDU-Politiker. «Da hört der Spass wirklich auf.»
Abgeordnete bedrängt, beleidigt, gefilmt
Während der Bundestagsdebatte über das Infektionsschutzgesetz vom Mittwoch waren auf den Fluren des Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, belästigt, gefilmt und beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Aus einem Sicherheitsbericht der Bundestagspolizei geht hervor, dass die insgesamt vier Besucher von den drei AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller eingeladen worden waren.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland sagte, das Verhalten der Gäste sei «unzivilisiert» gewesen und gehöre sich nicht. «Dafür entschuldige ich mich als Fraktionsvorsitzender.» Die Besucher hätten allerdings die Sicherheitskontrollen durchlaufen. «Wir konnten nicht damit rechnen, dass so etwas passiert», meinte er.
Der rechtliche Ansatzpunkt für eine Ahndung der Vorfälle wäre Paragraf 106 des deutschen Strafgesetzbuchs (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans). Abgeordnete, auf deren Einladung die Störer in den Bundestag gekommen waren, könnten sich der Beihilfe schuldig gemacht haben. Der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens müsste allerdings die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten vorausgehen.