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Nach Urteil in Madrid Puigdemont hat die Qual der Wahl

  • Separatistenführer Carles Puigdemont muss für seine Wahl zum katalanischen Regionalpräsidenten am Dienstag aus dem belgischen Exil zurückkehren, entschied das spanische Verfassungsgericht.
  • Andernfalls werde die Parlamentsdebatte in Barcelona automatisch abgesagt.
  • Abgeordnete, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, dürfen ihre Stimmabgabe (bei der Wahl am Dienstag) auch nicht delegieren, so die Richter in Madrid.

Neue Runde im Machtkampf zwischen Madrid und Barcelona. In der spanischen Metropole entschied das Verfassungsgericht, dass Separatistenführer Puigdemont zur Wahl des Regionalpräsidenten der Konfliktregion Katalonien aus dem belgischen Exil zurückkommen muss. In Abwesenheit wäre seine Wahl nicht möglich, urteilten die Richter am Samstag.

In der Zwickmühle

Ein grosses Problem für den 55-Jährigen. Denn in Spanien droht dem Kopf der abtrünnigen Katalanen eine lange Haftstrafe. Erscheint Puigdemont nicht, werde die für diesen Dienstag im Parlament von Barcelona anberaumte Debatte über den Kandidaten und über dessen Regierungsprogramm automatisch abgesagt – einschliesslich der Wahl der neuen Regionalregierung, hiess es in dem Urteil, das am späten Abend veröffentlicht wurde.

Nach dem Erfolg der Separatisten bei der Neuwahl im Dezember war Puigdemont vom katalanischen Parlamentspräsidenten Roger Torrent erst vor einigen Tagen zum Kandidaten ernannt worden. Der frühere Regionalchef war nach seiner Amtsenthebung Ende Oktober nach Belgien geflohen, um einer Festnahme zu entgehen.

Coup via Skype hinfällig

Damit ist ein weiterer, von Puigdemont geplanter Coup hinfällig. Denn er wollte sein Regierungsprogramm per Skype von Brüssel aus präsentieren.

Bei einer Rückkehr nach Spanien droht dem führenden Kopf der Separatisten eine sofortige Einweisung in Untersuchungshaft, eine Verurteilung und eine lange Haftstrafe. Seiner Flucht nach Belgien vorausgegangen waren ein illegales Unabhängigkeitsreferendum sowie ein Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien.

Klage der spanischen Regierung

Die Verfassungsrichter waren am Samstag aufgrund eines Anfechtunsantrags der spanischen Zentralregierung zusammengekommen und entschieden sich nach einer insgesamt gut achtstündigen Marathonsitzung für eine Kompromisslösung.

Die Kandidatur wurde weder – wie von Madrid gewünscht – sofort gekippt noch bedingungslos akzeptiert. Somit steht der Parlamentssitzung zur Bildung einer neuen Regierung am nächsten Dienstag um 15 Uhr im Prinzip vorerst nichts im Wege.

Heimlich einreisen und einschleichen

Dass Puigdemont allerdings aus dem belgischen Exil nach Spanien zurückkehrt, ist mehr als fraglich. Er müsste unbemerkt einreisen und sich ins Parlament einschleichen. Parlamentarische Immunität würde der frühere Journalist nach Meinung von Juristen bestenfalls erst dann geniessen, wenn er den Amtseid als Abgeordneter abgelegt hat.

Doch das Verfassungsgericht stellte am Samstag auch klar, dass der gewählte Kandidat «sein Amt ohne gerichtliche Genehmigung und bei Vorliegen eines Haftbefehls nicht antreten kann».

Keine Stimmen delegieren

Was die Wahl von Puigdemont zusätzlich erschwert, ist ein weiterer Entscheid der Richter: «Die Abgeordneten, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, dürfen ihre Stimmabgabe (bei der Wahl am Dienstag) nicht delegieren». Drei separatistische Abgeordnete sitzen bei Madrid in Untersuchungshaft, mit Puigdemont halten sich vier weitere ebenfalls in Belgien auf. Somit scheint die Wahl des Separatisten Puigdemont zum Regionalpräsidenten von Katalonien erstmal in weitere Ferne gerückt.

Die drei für die Unabhängigkeit Kataloniens eintretenden Parteien hatten bei der Neuwahl vom 21. Dezember zwar eine Mehrheit der Sitze errungen, diese fiel aber mit 70 von insgesamt 135 Sitzen knapp aus.

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