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Aus SRF 4 News aktuell vom 16.10.2019.
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Neues Gesetz in Frankreich Lesbische Paare dürfen sich künstlich befruchten lassen

Die Regierung Macron will das Gesetz für Biomedizin anpassen. Auch die Forschung an Embryonen wird neu geregelt.

Die Debatten waren lang und intensiv. Insgesamt gut 80 Stunden lang diskutierte die grosse Kammer von Frankreichs Parlament das neue Gesetz für Biomedizin. Zum Gesetz mit 32 Artikeln waren rund 4600 Änderungsanträge eingegangen. Die meisten davon blieben chancenlos.

In den wesentlichen Zügen blieb die Vorlage der Regierung unverändert. Das neue Gesetz macht die künstliche Fortpflanzungsmedizin auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen zugänglich. Einfacher wird für Frauenpaare auch eine Adoption der neugeborenen Kinder. Sie können die gemeinsame Elternschaft nach der Geburt bei einem Notar eintragen lassen.

Keine Samenspende von Verstorbenen

Frauen können Eizellen künftig für eine spätere Verwendung einfrieren lassen. Abgelehnt hat das Parlament dagegen die Verwendung von Samenspenden über den Tod des Spenders hinaus, wie es die Regierung vorgeschlagen hatte. Neu geregelt wird im Gesetz auch die Forschung an Embryonen und Stammzellen.

Das Gesetz für Biomedizin geht nun an den Senat, der von der Opposition dominiert wird. Ob dieser Rat der Vorlage angesichts der breiten Mehrheit zustimmt, oder sie an die Nationalversammlung zurückschickt, ist offen. Am Ende entscheidet die Nationalversammlung.

Macrons erste gesellschaftspolitische Reform

Mit dem neuen Gesetz für Biomedizin setzt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron das einzige wesentliche Versprechen seiner Wahlkampagne für gesellschaftspolitische Reformen um. Seine Regierung hatte den Vorschlag bereits vor Monaten vorgelegt und dann im Rahmen einer breiten Vernehmlassung angepasst, um eine harte Konfrontation mit Gegnern des Projekts zu vermeiden. Das neue Gesetz sollte im Verlauf des kommenden Jahres in Kraft treten.

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