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Niederlage für Ampelkoalition Deutsches Verfassungsgericht stoppt Beratung von Heizungsgesetz

  • Lange wurde in der deutschen Bundesregierung um das Gebäudeenergiegesetz gestritten.
  • Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Beratung im Bundestag gestoppt.

Nach einem Eilantrag der Union kann die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, nicht mehr vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen.

Einschätzung von SRF-Korrespondentin Alexandra Gubser aus Berlin

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«Die Unsicherheiten bleiben mit diesem Entscheid. Ohne verbindlichen Gesetzestext wissen Hauseigentümer, Handwerksbetriebe und die Industrie nicht, was Sache ist: Wann darf welche Heizung überhaupt noch eingebaut werden? Welche Fördermittel gibt es dazu?

Und der Entscheid öffnet auch Tür und Tor für die Gerüchteküche. Die ganze Polemik ist ja entstanden durch Indiskretionen. Der unausgegorene Gesetzestext der Grünen kam an die Öffentlichkeit. Es gab dann Gerüchte, man müsse jetzt etwa funktionierende Öl- und Gasheizungen rausreissen. Das ist natürlich nicht wahr, aber ohne verbindlichen Gesetzestext besteht weiter Spielraum für Spekulationen.

Für die Ampelkoalition ist der Entscheid ein Fiasko. Diese Regierung schafft es mit schlafwandlerischer Sicherheit, sich immer wieder ein Bein zu stellen. Es ist nicht das erste Mal, dass Vorlagen im Schweinsgalopp durchs Parlament gejagt werden. Bei mindestens 20 Vorlagen hatten die Abgeordneten weniger als zehn Tage Zeit für die Beratungen. Und auch bei diesem Heizungsgesetz blieb ihnen eigentlich nur ein Wochenende, um die ursprünglich 170 Seiten dieser wirklich komplexen Vorlage durchzuarbeiten. Seriöse Parlamentsarbeit sieht anders aus. Insofern ist der Stopp aus Karlsruhe ein Weckruf.

Ob sich die drei Parteien nun zu einer Sondersession durchringen, ist unklar. Man müsste dazu 736 Abgeordnete aus den Sommerferien zurückholen. Das kostet eine Stange Geld und auch der würde CO₂-Fussabdruck um einiges grösser. Findet die Beratung aber erst im September statt, dann liefert die Ampel der Opposition themenmässig eine Steilvorlage für die Landtagswahlen in Hessen und in Bayern. Wir sehen also: Die Ampelkoalition ist wieder in einer ungemütlichen Lage.»

Gemäss einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts wird dem Bundestag «aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf» nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dies ist die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause des Parlaments.

Niederlage für Ampelkoalition

Den Eilantrag hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann gestellt. Als Begründung wurde angeführt, dass dem Bundestag die Beratung und Schlussabstimmung untersagt werden müsse, wenn der Gesetzesentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegt worden sei.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Ampelkoalition. Sie hatte versucht, das umstrittene Gesetz am Freitag und damit am letzten Tag vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden.

SRF 4 News, 06.07.2023, 00:00 Uhr ; 

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