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Österreich wählt Die wichtigsten politischen Begriffe

Auch wenn sich die Schweizer und die Österreicher ähnlich sind – bei der Sprache gibt es doch einige Unterschiede.

Angelobung: Würden wir wohl Vereidigung nennen. Gemeint ist damit der Akt, mit dem der österreichische Bundespräsident an seinem Amtssitz in der Wiener Hofburg feierlich die Regierung einsetzt.

Asylwerber: Kein Schreibfehler, die Österreicher verzichten auf das «be» in diesem Wort.

Aussendung: Wenn Parteien oder Verbände oder andere Interessengruppen den Medien etwas mitteilen wollen, verschicken sie bei uns eine Medienmitteilung oder auch ein Communiqué. In Österreich nennt man diese schriftlichen Verlautbarungen Aussendung.

Bünde: Sie sind die Teilorganisationen der österreichischen Volkspartei (ÖVP). Die mächtigsten sind insbesondere der Wirtschaftsbund, der Bauernbund und der Arbeitnehmerbund. Lange Jahre lag bei diesen Parteiflügeln die eigentliche Macht in der konservativen Volkspartei. Der neue Parteichef und Kanzleranwärter Sebastian Kurz hat sich selber nun mit mehr Kompetenzen ausstatten lassen.

Enquete: Das ist eine Untersuchung, die von Parlamentarierinnen und Parlamentariern durchgeführt wird. Häufig geht es dabei um konkrete Missstände. Zu parlamentarischen Enqueten werden oft auch Experten und Expertinnen eingeladen, die nicht dem Parlament angehören. In der Schweiz nennt man die vergleichbaren Gremien «parlamentarische Untersuchungskommissionen» (PUK).

Exekutive: Die Exekutive ist auch in Österreich die ausführende, politische Gewalt. Bei uns ist das auf Bundesebene der Bundesrat in Österreich die Bundesregierung, deren Chef der Kanzler ist. Aber: in Österreich bezeichnet Exekutive auch die Polizei. Als Exekutivkörper gelten in Österreich die Bundespolizei und Justizwache sowie kleine Gemeindewachkörper. Auch das Bundesheer ist ein Exekutivkörper.

Gesetzes-Novelle: Damit ist nicht ein literarisches Werk gemeint, das im Juristen-Milieu spielt. Eine Gesetzes-Novelle ist in Österreich das, was in der Schweiz Gesetzesrevision heisst, also die Änderung eines schon bestehenden Regelwerks. Das kann eine Kürzung, Aktualisierung oder Ergänzung sein.

Klub: Bestimmt treffen sich auch österreichische Politikerinnen und Politiker ab und zu in einem mehr oder weniger exklusiven Club. Treffen sie sich aber im Klub, geht es nicht um Freizeit, sondern um eine Sitzung mit den Parteikollegen im Parlament. Der Klub entspricht dem Zusammenschluss der Parlamentarier der gleichen Partei, den wir in der Schweiz Fraktion nennen. Chef des Parlamentsklubs ist der Klubobmann. Er schaut unter anderem darauf, dass die Abgeordneten seiner Partei einheitlich abstimmen, denn es gilt der Klubzwang.

Landeshauptmann/-frau: Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau ist der oder die Regierungschef/-in eines der österreichischen Bundesländer. Es gibt also neun Landeshauptleute. Eines der neun Ämter hat zurzeit eine Frau inne.

Landesrat/Landesrätin: Der Landesrat oder die Landesrätin sind vergleichbar mit unseren Regierungsräten in den Kantonen. Sie sind die Minister in den Regierungen der neun österreichischen Bundesländer.

Parteifrei: Vielleicht gibt es Leute, die sich eine parteifreie Stadt oder gar ein parteifreies Land wünschen. Parteifrei bedeutet aber in Österreich etwas anderes: Es entspricht unserem parteilos. Wer in keiner Partei ist, ist parteifrei.

Sager: Dass dieser oder jener Politiker mit einem Sager auf sich aufmerksam gemacht hat, ist in österreichischen Wahlkämpfen und auch sonst immer wieder zu hören. Gemeint ist: ein bemerkenswerter, pointierter, lustiger oder umstrittener Ausspruch.

Vorzugsstimme: Vorzugsstimmen heissen bei den österreichischen Wahlen jene Stimmen, mit denen der Wähler einen bestimmten Kandidaten auf einer Liste bevorzugen kann. Während bei vielen Schweizer Wahlen jeder Name doppelt aufgeschrieben werden kann, können die Österreicher die Reihenfolge auf den Parteienlisten nur über diese wenigen Vorzugstimmen, die sie zu vergeben haben, beeinflussen.

Wahlkarte: Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl nicht das für sie zuständige Wahllokal aufsuchen können, können rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Das Gleiche gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die Wahlkarte bekommt man in diesen Fällen vor dem Wahltag mit der Post zugeschickt. Nur so kann man in Österreich brieflich abstimmen. Die Briefwahl ist darum nach wie vor die Ausnahme – anders als hierzulande.

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