Ungarns Staatspräsident Tamas Sulyok hat eine Verfassungsänderung unterzeichnet, die seine Amtszeit mit sofortiger Wirkung beendet. Das von der regierenden Tisza-Partei des neuen Ministerpräsidenten Peter Magyar eingebrachte Gesetz ist Teil eines umfassenden Umbaus der staatlichen Institutionen Ungarns.
Sulyok erklärte, er habe keine andere Wahl gehabt als das Gesetz zu billigen. Der ehemalige Verfassungsrichter warnte jedoch, die Reform füge der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung in Ungarn schweren Schaden zu und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall.
Ab Montag werde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer das Amt der Übergangspräsidentin übernehmen, kündigte Regierungschef Magyar an.
Der neue Ministerpräsident Peter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss über die Verfassungsänderung am Montag dem Staatspräsidenten eine Frist von fünf Tagen zur Unterzeichnung gesetzt. Bei einer Weigerung drohte Magyar dem Staatspräsidenten ein Amtsentzugsverfahren an. Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer alle Befugnisse.
Verfassungsänderung für politische Reformen
Magyar bestätigte, dass Sulyok die Verfassungsänderungen unterzeichnet habe und dass sein Posten ab Montag vakant sei. Nun könnten Verfassungsänderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten. «Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurück, das das Orban-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder den freien ungarischen Bürgern dienen kann», schrieb Magyar auf Facebook.
Sulyok betonte, dass die Parlamentsentscheidung zu seiner Absetzung verfassungswidrig sei, er aber keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, dagegen einzuschreiten. Experten hatten zuvor erklärt, dass das Verfassungsgericht diese Parlamentsentscheidung allenfalls wegen Formalien hätte beanstanden dürfen, nicht aber inhaltlich. Sulyok beklagte sich in einer Ansprache auf Facebook, dass jeder Staatschef in Ungarn in Zukunft «der Exekutive und der Politik ausgeliefert» sei und «keine Kontrollfunktion» mehr habe.
Abrechnung mit der Ära Orban
Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik des früheren Regierungschefs Victor Orban mitgetragen zu haben. Die Verfassungsänderung sieht auch vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der loyal zu Orban stand.
Ferner bedeutet die Verfassungsänderung, dass die Amtszeit von Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie würde etwa Orban verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt durchgehend Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April gewann, trat er jedoch nicht an.
Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orban durchgesetzte «Grundgesetz» ersetzen soll. Er warf Orban vor, dieses Gesetzeswerk damals völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.