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Prozess um Haftbedingungen Breivik blitzt vor Gericht ab

Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Breivik ist kein Verstoss gegen Menschenrechte.

22. Juli 2011: Chronologie der Anschläge von Oslo und Utøya

  • Die Isolationshaft des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik verstösst nicht gegen die Menschenrechte – das hat ein Berufungsgericht in Oslo entschieden.
  • Das Gericht gibt damit dem norwegischen Staat recht – und hebt ein früheres Urteil eines Gerichts auf.
  • Breivik hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt. In einem ersten Prozess hatt er im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen.
  • Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet.

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