- EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist im Rechtsstreit um SMS an einen Pharma-Konzernchef unterlegen.
- Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das EU-Gericht.
- Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Jahr 2021. Es ging um die Lieferung von bis zu 1.8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff im Umfang von geschätzten 35 Milliarden Euro.
Wie die «New York Times» berichtete, war der persönliche Kontakt per SMS zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend.
Journalistin beantragte vergebens Herausgabe
Eine Journalistin der Zeitung beantragte daraufhin den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen Anfang 2021 und Mai 2022 ausgetauscht hatten.
Die Kommission erklärte, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an.
Gericht pocht auf Transparenz
In seinem erstinstanzlichen Urteil erinnert das Gericht nun daran, dass grundsätzlich «alle Dokumente der europäischen Organe der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten», und betont, dass die Antworten Brüssels – das behauptete, nicht in Besitz dieser Nachrichten zu sein – «entweder auf Annahmen oder auf ungenauen Informationen beruhten».
Die Journalistin und die «New York Times» hätten «relevante und übereinstimmende Elemente vorgelegt, die das Vorhandensein eines Austauschs zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Pharma-CEO beschreiben», so das EU-Gericht.
In einer solchen Situation müsse die EU-Kommission «glaubhafte Erklärungen» liefern, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichten, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht verfügbar seien, so das Gericht weiter.