Zum Inhalt springen

Reparationszahlungen gefordert Polen beziffert Weltkriegsschäden auf über 1.3 Billionen Euro

  • Mehr als 1.3 Billionen Euro – so teuer sollen die Schäden sein, die Deutschland im Zweiten Weltkrieg in Polen angerichtet hat. Ein entsprechendes Gutachten ist im Parlament in Warschau vorgestellt worden.
  • Die deutsche Bundesregierung weist sämtliche Reparationsforderungen zurück.
  • Heute jährt sich der Überfall von Nazi-Deutschland auf Polen zum 83. Mal.
Die Deutschen sind in Polen eingefallen und haben uns enormen Schaden zugefügt. Die Besatzung war unglaublich verbrecherisch, unglaublich grausam und hatte Auswirkungen, die in vielen Fällen bis heute anhalten.
Autor: Jaroslaw Kaczynski Vorsitzende der Regierungspartei PiS

Der Vorsitzende der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, sprach in Warschau von einem «enormen Schaden» bis heute. Das Gutachten wurde zum 83. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs im Königsschloss der polnischen Hauptstadt vorgestellt. Es soll die Reparationsforderungen von Polens nationalkonservativer Regierung an die Bundesrepublik untermauern. Die deutsche Regierung sieht dafür keine Grundlage mehr.

«Langer Weg zu Reparationen»

«Die Deutschen sind in Polen eingefallen und haben uns enormen Schaden zugefügt. Die Besatzung war unglaublich verbrecherisch, unglaublich grausam und hatte Auswirkungen, die in vielen Fällen bis heute anhalten», sagte Kaczynski, der als starker Mann der polnischen Politik gilt. Daher werde Warschau von Berlin Reparationen fordern.

«Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen, nur weil es jemandem so vorkommt, als befände sich Polen in einer besonderen, radikal niedrigeren Position als andere Länder.» Er sei sich bewusst, dass es zu den Reparationen ein «langer und schwieriger Weg» sei.

Überfall auf Polen vor 83 Jahren

Die nationalkonservative PiS-Regierung, die das Nachbarland seit 2015 führt, hat das Thema Entschädigungszahlungen immer wieder aufgebracht. Die PiS rief 2017 für das Gutachten eine Parlamentskommission ins Leben. Zudem gründete Polen ein Forschungsinstitut für Kriegsschäden.

Gutachten umfasst mehrere Hundert Seiten

Box aufklappen Box zuklappen

Nach Angaben von Arkadiusz Mularczyk, dem Leiter der Parlamentskommission, waren an dem Gutachten 30 Experten beteiligt, darunter Historiker, Wirtschaftsfachleute und Immobiliengutachter. Der erste Band umfasst mehr als 500 Seiten und ist in neun Kapitel unterteilt – Berechnungen zu den polnischen Kriegsverlusten in den Bereichen Demografie, der wirtschaftlichen Bewertung der menschlichen Verluste sowie den materiellen Verlusten. Ausserdem geht es um den Verlust von Kultur- und Kunstgütern sowie verschiedenen Arten von Finanzmitteln, Bankguthaben und Wertpapieren.

Der mehrfach angekündigte Bericht wurde nun an einem symbolischen Tag präsentiert: Am 1. September 1939 begann der deutsche Überfall auf Polen. Dies war auch der Beginn des Zweiten Weltkriegs mit mindestens 55 Millionen Toten – andere Schätzungen kommen sogar auf bis zu 80 Millionen. Genaue Zahlen gibt es nicht. Allein in Polen kamen nach Schätzungen bis zu sechs Millionen Menschen ums Leben.

Deutschland weist Reparationsforderungen zurück

Die deutsche Bundesregierung lehnt jegliche Reparationsforderungen ab. Für sie ist die Frage mit dem 2+4-Vertrag über die aussenpolitischen Aspekte der deutschen Einheit abgeschlossen.

Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Die Reparationsfrage ist abgeschlossen.
Autor: Sprecher des Auswärtigen Amtes

«Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Die Reparationsfrage ist abgeschlossen», sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Donnerstag in Berlin. Polen habe schon 1953 auf weitere Reparationen verzichtet und diesen Verzicht mehrfach bestätigt. «Dies ist eine wesentliche Grundlage für die heutige Ordnung Europas. Deutschland steht politisch und moralisch zu seiner Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg», sagte der Sprecher weiter.

2+4-Vertrag über Deutschlands Souveränität

Box aufklappen Box zuklappen

Der sogenannte 2+4-Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unterschrieben und trägt den Titel «Vertrag über die abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland.»

Vertragsparteien waren das vereinte Deutschland, die Sowjetunion, Frankreich, Grossbritannien und die USA.

Der Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft. In Art. 7 Abs. 1 des Vertrages beenden die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Das vereinte Deutschland – so Abs. 2 – habe demgemäss volle Souveränität über seine inneren und äusseren Angelegenheiten. (Quelle: www.bundestag.de)

SRF 4 News, 01.09.2022, 14 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel