- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland für die Unterlassung von Ermittlungen im Vergiftungsfall Nawalny verurteilt.
- Moskau muss die bislang versäumten Untersuchungen nachholen.
- Die Richter verurteilten Moskau weiter dazu, dem Dissidenten 40'000 Euro «für immateriellen Schaden» zu zahlen, so das Gericht.
Der EGMR spricht in seinem Urteil von einem «Fehlen einer wirksamen Untersuchung» und bezieht sich auf die Vergiftung des inhaftierten russischen Oppositionspolitikers im Jahr 2020.
Die Richter stellten einstimmig fest, «dass unter verdächtigen Umständen tatsächlich eine ernste und unmittelbare Gefahr für das Leben von Herrn Nawalny bestand, was die Verpflichtung des Staates nach Artikel 2 der Konvention zur Durchführung einer wirksamen Untersuchung begründet hat.»
Im August 2020 war der russische Oppositionspolitiker mit einem Nervengift der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden, bevor er ins Koma fiel und beatmet werden musste, rief das Gericht in Erinnerung.
Russische Gutachten waren indes zum Schluss gekommen, dass bei ihm oder den zur Analyse vorgelegten Gegenständen keine giftigen Substanzen zu finden waren.