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Schadenersatz für Kreml-Gegner EGMR: Russland muss Giftanschlag auf Nawalny untersuchen

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland für die Unterlassung von Ermittlungen im Vergiftungsfall Nawalny verurteilt.
  • Moskau muss die bislang versäumten Untersuchungen nachholen.
  • Die Richter verurteilten Moskau weiter dazu, dem Dissidenten 40'000 Euro «für immateriellen Schaden» zu zahlen, so das Gericht.

Der EGMR spricht in seinem Urteil von einem «Fehlen einer wirksamen Untersuchung» und bezieht sich auf die Vergiftung des inhaftierten russischen Oppositionspolitikers im Jahr 2020.

Die Richter stellten einstimmig fest, «dass unter verdächtigen Umständen tatsächlich eine ernste und unmittelbare Gefahr für das Leben von Herrn Nawalny bestand, was die Verpflichtung des Staates nach Artikel 2 der Konvention zur Durchführung einer wirksamen Untersuchung begründet hat.»

Russland aus Europarat geworfen

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Russland wurde im Frühjahr 2022 von allen Organen des Europarats suspendiert. Dennoch unterliegt das Land weiterhin der Rechtsprechung der Strassburger Richter. Zwar nicht für neue Klagen, aber für all jene, die auf Sachverhalte zurückgehen, die vor dem vergangenen Herbst passierten, als der Ausschluss rechtswirksam wurde.

Dass Russland das Urteil anerkennt, ist allerdings nicht zu erwarten. Es hat schon andere Urteile des EGMR missachtet.

Im August 2020 war der russische Oppositionspolitiker mit einem Nervengift der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden, bevor er ins Koma fiel und beatmet werden musste, rief das Gericht in Erinnerung.

Russische Gutachten waren indes zum Schluss gekommen, dass bei ihm oder den zur Analyse vorgelegten Gegenständen keine giftigen Substanzen zu finden waren.

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