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Schutz vor US-Iran-Sanktionen EU aktiviert Blocking-Verordnung

  • Die EU-Kommission hat Massnahmen zum Schutz europäischer Firmen gegen US-Sanktionen beim Handel mit dem Iran eingeleitet.
  • Die Brüsseler Behörde begann damit, das sogenannte «Blocking Statute» von 1996 zu reaktivieren.
  • Damit könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, sich nicht an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten.

Mit dem «Blockade-Statut» ist es EU-Firmen verboten, sich an jene

Sanktionen zu halten, die von den USA nach ihrem Austritt aus dem Atom-Abkommen mit dem Iran angedroht wurden. Zudem werden keine US-Strafmassnahmen gegen EU-Firmen anerkannt, die Handel mit dem Iran betreiben.

Die EU-Kommission hatte die Aktivierung der Regelung am Donnerstag nach dem Treffen der 28 EU-Staats- und Regierungschefs in Sofia angekündigt. Die EU-Massnahmen würden innerhalb von zwei Monaten greifen, sofern das EU-Parlament und die Mitgliedsländer dies nicht zurückwiesen. Denn anders als US-Präsident Donald Trump will die EU am Atom-Abkommen mit dem Iran festhalten.

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