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Sondersteuer in Frankreich Grosskonzerne müssen einmaligen Steuerzuschlag zahlen

  • Frankreichs Nationalversammlung hat einem umstrittenen Steueraufschlag für Grossunternehmen zugestimmt.
  • Mit einmaligen Steuerzuschlägen will die Regierung fünf Milliarden Euro zusätzlich einzutreiben.
  • Der Gesetzesentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Senat.

Mit dem Steuerzuschlag will die Regierung sicherstellen, dass Frankreich in diesem Jahr die EU-Defizitgrenze einhält. Das Verfassungsgericht hatte zuvor eine Dividendensteuer für ungültig erklärt. Dies hatte zur Folge, dass der Staat den besteuerten Unternehmen rund zehn Milliarden Euro zurückzahlen muss.

Gemäss dem Gesetzesentwurf sollen Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz einmalig 15 Prozent mehr Unternehmenssteuer zahlen. Für Firmen mit mehr als drei Milliarden Euro Jahresumsatz wird sogar ein Aufschlag von 30 Prozent fällig.

Der Arbeitgeberverband Medef hatte den Sonder-Steueraufschlag kritisiert: Damit lasse man diejenigen, die man illegal besteuert habe, die Erstattung bezahlen.

Die Mitte-Regierung hat sich fest vorgenommen, im laufenden Jahr erstmals seit langem wieder die europäische Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung einzuhalten. Präsident Emmanuel Macron will damit das Vertrauen aus Brüssel zurückzugewinnen.

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