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Steuerdeals in Luxemburg Gericht muss erneut über «Luxleaks» verhandeln – Urteil gekippt

  • Das höchste Gericht Luxemburgs hat das Urteil gegen einen der zwei Whistleblower in der sogenannten «Luxleaks»-Affäre aufgehoben.
  • Der Mann war wegen Diebstahls von Dokumenten eines Arbeitgebers zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbusse verurteilt worden.
  • Er war bei einer Wischaftsprüfungsgesellschaft tätig und hatte zusammen mit einem Kollegen auf Steuerdeals internationaler Konzerne mit Luxemburg aufmerksam gemacht.

In der Affäre um die sogenannten «Luxleaks» hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied, der Widerspruch dieses Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber (Whistleblower) sei nicht richtig gewürdigt worden.

Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbusse wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die «Luxleaks» waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden.

Der Einspruch eines anderen Angeklagten, der zu 1000 Euro Geldbusse verurteilt worden war, wurde hingegen abgewiesen. Beide Verurteilte waren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Konzerne steuerlich beraten hatte.

Über das Urteil gegen den Hauptangeklagten muss nun eine mit anderen Richtern besetzte Kammer des Berufungsgerichts erneut beraten.

Eine Datencd.
Legende: Die Aufdeckung der Praktiken führte europaweit zu Diskussionen über die Legalität dieser Steuer-Deals. Keystone

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