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So ist Österreich in den landesweiten Lockdown gestartet
Aus Tagesschau vom 22.11.2021.
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Teil-Lockdown in Österreich Was man in Österreich jetzt noch darf – und was nicht

Österreich leidet unter einer vierten Infektionswelle, die mit den bisherigen Massnahmen nicht gebrochen werden konnte. Darum steht das Leben in unserem Nachbarland in den nächsten drei Wochen mehr oder weniger still. Betroffen sind alle – ob geimpft oder nicht.

Wie wird das Leben der Österreicherinnen und Österreicher eingeschränkt? Seit Montag gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen, das heisst, man muss grundsätzlich zuhause bleiben. Es sind nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet, etwa Drogerien, Lebensmittelgeschäfte, Banken und Tankstellen. Der Kulturbetrieb ruht, Museen und Kinos haben geschlossen, ebenso Einrichtungen körpernaher Dienstleistungen. Weihnachtsmärkte sind verboten, die Gastronomie darf nur noch für Take-Away geöffnet sein. In Innenräumen gilt grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

Was ist noch erlaubt? Die Menschen dürfen ihr Zuhause nur aus triftigem Grund verlassen, etwa, um zur Arbeit zu fahren oder um jemandem zu helfen. Erlaubt sind auch ein Spaziergang oder ein Jogginglauf sowie der Gang zu Behörden. Partys sind verboten, Besuche nur noch im engen Familienkreis oder unter Lebenspartnern erlaubt, wie der Sender ORF ausführt. Spital- und Heimbesuche sind stark eingeschränkt möglich.

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Österreich ist wieder im Teillockdown
aus HeuteMorgen vom 22.11.2021. Bild: Keystone-SDA
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Darf man noch auf die Skipiste? Laut ORF ist während des Lockdowns das Benützen von Seilbahnen auch für Skifahrerinnen und Skifahrer mit einem 2G-Nachweis erlaubt. Auch andere Freiluft-Sportstätten dürften unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Spitzensportveranstaltungen sind ohne Publikum möglich.

Was ist mit den Schulen? Die Schulen bleiben geöffnet, es ist den Eltern überlassen, ob sie ihren Nachwuchs zum Unterricht schicken. Gerade unter Kindern und Jugendlichen sind die Fallzahlen bei den Corona-Infektionen besonders hoch. Es gilt auch hier eine Maskenpflicht.

Was gilt am Arbeitsplatz? Es gilt eine generelle Homeoffice-Empfehlung. Wer nicht von zuhause aus arbeitet, muss geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel).

Kann man überhaupt noch nach Österreich reisen? Ja, dafür ist grundsätzlich ein 2.5G-Nachweis erforderlich: Man muss geimpft oder genesen sein oder einen PCR-Test vorlegen. Ausnahmen gelten für Pendlerinnen und Pendler. Wenn mehrere Personen in einem Auto unterwegs sind, die nicht im gleichen Haushalt leben, müssen diese eine FFP2-Maske tragen. Es ist zurzeit nicht möglich, Reisebusse oder Ausflugsschiffe zu benützen. Weitere Einreisebestimmungen gibt es hier.

«2.5G» ist nicht «2G plus»

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Wer aus der Schweiz nach Österreich einreisen will, braucht einen «2.5G»-Nachweis. Das heisst, man muss einen negativen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) vorweisen können ODER geimpft ODER genesen sein. Ein Antigen-Test ist nur für Pendler zulässig.

Nicht zu verwechseln ist «2.5G» mit «2G plus», welches in anderen Ländern diskutiert wird. «2G plus» bedeutet, man ist geimpft ODER genesen UND getestet.

Wie wird kontrolliert, ob sich alle an die Regeln halten? Die Polizei will mit zahlreichen Kontrollen überwachen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstössen drohen bis zu 1450 Euro Strafe.

Wann werden die Regeln wieder gelockert? Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) betonte, dass die Ausgangsbeschränkungen am 13. Dezember beendet würden. Mehrere Minister seines Kabinetts haben sich weniger eindeutig geäussert. Gerade auch in der stark getroffenen Wirtschaft gibt es Zweifel, ob die Regierung sich an das Versprechen eines nur dreiwöchigen Lockdowns halten wird. Für Ungeimpfte soll die Massnahme ohnehin unbefristet weitergehen. Weiter bereitet Österreich ein Gesetz vor, um im Februar eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.

SRF4 News, 22.11.2021, 08:00 Uhr;

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