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Terroranschläge Paris 2015 Angehörige von Terror-Opfern scheitern mit Klage

  • Das Verwaltungsgericht in Paris sieht keine Belege für einen schweren Fehler der Behörden im Vorfeld der islamistischen Terroranschläge im November 2015.
  • Das Gericht lehnte darum eine Beschwerde von Hinterbliebenen gegen den französischen Staat zusammen mit Entschädigungsforderungen ab.
  • Die Kläger hatten dem Staat eine mangelnde Überwachung der Täter vorgeworfen, die den Behörden teilweise bekannt waren.

Marmortafel «Im Gedenken der Opfer der Attentate vom 13. November 2015» in Paris.
Legende: Marmortafel «Im Gedenken der Opfer der Attentate vom 13. November 2015» in Paris. Reuters

Das Gericht hob hervor, dass Datenbanken tatsächlich tausende Einträge enthalten, aber keine Hinweise für die Gefährlichkeit einer Person seien. Zudem seien die Anschläge im Ausland vorbereitet worden.

Laut dem Gericht kann auch der Polizei kein Fehler angelastet werden, weil im betroffenen Musikclub «Bataclan» keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet waren.

Anschläge durch den IS

Bei den Anschlägen vom 13. November 2015 waren in der Stadt Paris 130 Menschen ermordet worden.

Die Angriffsserie im November 2015 richtete sich gegen Zuschauer des Fussball-Freundschaftsspiels Frankreich-Deutschland im Stade de France, gegen die Besucher eines Rockkonzerts im Theater «Bataclan» und gegen Gäste in verschiedenen Bars, Cafés und Restaurants.

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