Das Wichtigste in Kürze
- Der 13. November 2015 war eine Nacht des Terrors in Paris: 130 Menschen verloren dabei ihr Leben.
- Die Anschlagsserie richtete sich gegen ein Fussballstadion, das Konzertlokal Bataclan und Besucher in Cafes und Restaurant.
- Heute Nachmittag ging in Paris der Prozess gegen drei Helfer zu Ende, die einem Teil der flüchtigen Terroristen Unterschlupf gewährt hatten.
- Das überraschende Urteil: Der damalige Vermieter der Wohnung wurde freigesprochen.
Fünf Tage nach den Anschlägen beim Stade de France und im Bataclan im Zentrum von Paris, stürmen Spezialeinheiten der Polizei eine Wohnung in Saint-Denis. Noch während des Polizeieinsatzes tritt Jawad Bendaoud vor die Kamera des Fernsehsenders BFM-TV: «Man bat mich um einen Gefallen. Also habe ich zwei Personen für drei Tage Unterschlupf gewährt. Hätte ich gewusst, wer sie sind, hätte ich das nicht getan.» Die Polizei nimmt Bendaoud sogleich fest.
Vielleicht werde ich einmal in der Hölle enden, aber nicht, weil ich Terroristen Unterschlupf gewährt habe. Denn ich wusste von nichts.
Während seiner Untersuchungshaft und den ganzen Prozess über wiederholte der Angeklagte diese Verteidigungslinie und gabe den Unwissenden. Er tat dies mit zum Teil irritierend naiven Worten und aufgedrehtem Ego: «Nicht einmal für 150'000 Euro hätte ich das getan. Vielleicht werde ich einmal in der Hölle enden, aber nicht, weil ich Terroristen Unterschlupf gewährt habe. Denn ich wusste von nichts.» So rechtfertigte sich Bendaoud vor den Richtern.
Zumindest teilweise musste der Staatsanwalt das anerkennen. Es sei tatsächlich nicht möglich zu belegen, dass Bendaoud wusste, dass die beiden Flüchtigen, denen er eine Wohnung vermietete, an den Attenaten in Paris beteiligt waren, erklärte die Anklage in ihrem Schlussplädoyer. Aber: Bendaoud hätte wissen müssen, dass er Kriminellen Hilfe gewährte.
Im Zweifel für den Angeklagten, argumentierten die Strafverteidiger. Sie plädierten für Freispruch. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung. Jawad Bendaoud wurde freigesprochen. Er bleibt aber wegen weiter zurückliegenden Drogendelikte noch einige Monate im Gefängnis.
Zu Haftstrafen wurden hingegen zwei weitere Angeklagte verurteilt. Ein Mittelsmann, der mit den Terroristen und Bendaoud verhandelte, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Vier Jahre Haft muss Youssef Ait Boulahcen absitzen, Cousin von Abaaoud, dem wahrscheinlichen Kopf der Terrorgruppe vom November 2015. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Boulahcen mit den Attentätern im Kontakt stand und das gegenüber der Polizei verheimlichte.
Prozess gegen Terroristen erst in zwei Jahren
Nach drei Wochen Verhandlungen geht damit der erste Prozess rund um die Attentate vom 13. November 2015 zu Ende. Viele Überlebende und Angehörige von Ermordeten sassen während des Prozesses auf der Tribüne. Einige traten als Zeugen auf.
Der eigentliche Prozess im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in Paris, mit dem einzigen überlebenden angeklagten Terroristen Salah Abdeslam, findet voraussichtlich in zwei Jahren statt.