- Sieben Jahre nach dem Absturz eines Flugzeugs der deutschen Airline Germanwings in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.
- Damit sprachen die Richter etwa Ärztinnen und Ärzte frei, die den Copiloten im Vorfeld behandelt hatten – und auch die damaligen Geschäftsführer der Germanwings.
- Der Copilot hatte 2015 das Flugzeug absichtlich in einen Berg gesteuert. Er litt unter Depressionen.
Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle. Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland.
In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der deutschen Konzernmutter Lufthansa klären wollen. Die Richter entschieden, dass der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung weder gegen natürliche noch gegen juristische Personen erfüllt ist. Damit sprachen sie etwa die von dem Copiloten konsultierten Ärzte sowie die Geschäftsführer der Germanwings – heute Eurowings – und der Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung frei, das heisst, von der Begehung eines möglichen Fehlers.
Arbeitskollegen ahnungslos
Für seine Entscheidung stützte sich das Gericht unter anderem auf einen Arzt, der als Inspektor für öffentliche Gesundheit tätig ist, und auf ein psychiatrisches Gutachten. Im Endergebnis sei die selbstmörderische Tat des Copiloten trotz seiner festgestellten psychischen Störungen nicht vorhersehbar gewesen, befanden die Richter. Sein Arbeitgeber sei nicht über die Gründe seiner Arbeitsunterbrechungen informiert gewesen und der Copilot habe weder den flugmedizinischen Dienst noch Kollegen ins Bild gesetzt.