US-Präsident Donald Trump hatte am Freitag einen Einwanderungsstopp für Flüchtlinge aus aller Welt und Bürger aus sieben muslimischen Ländern angeordnet – ohne Vorwarnung. Leidtragende sind die Betroffenen, aber auch die Fluggesellschaften. Ein Interview mit Aviatik-Experte Heinrich Grossbongardt.
Passagiere, denen die Einreise verweigert wird, müssen die Airlines auf eigene Kosten zurückfliegen.
SRF: Was bedeutet ein solcher Erlass für die Fluggesellschaften?
Heinrich Grossbongardt: Die Fluggesellschaften haben keine Wahl. Letztendlich sind sie dafür verantwortlich, dass sie nur Passagiere transportieren, die auch ins Zielland einreisen können. Darum wird beim Boarding nochmals der Pass kontrolliert, obwohl man bereits drei Kontrollen hinter sich hat. Passagiere, denen die Einreise verweigert wird, müssen die Airlines auf eigene Kosten zurückfliegen.
Trotzdem sind viele Fluggäste an US-Flughäfen gestrandet. Wie konnte es denn dazu kommen, wenn eigentlich die Regeln klar sind?
Das Problem ist, dass dieses Dekret über Nacht, ohne Vorwarnung oder Übergangsfristen, erlassen wurde – sozusagen mit der Brechstange. Da waren Fluggäste bereits im Flugzeug auf dem Weg in die USA, während sich die Regelungen geändert haben. Sie kamen an, und durften plötzlich nicht mehr einreisen. So etwas gab es noch nie und diese Situation ist völlig grotesk.
Was geschieht denn nun mit den gestrandeten Passagieren?
Das hängt von den Passagieren und Fluggesellschaften ab. Einige versuchen offenbar mit Anwälten dagegen vorzugehen – sofern sie denn überhaupt einen Zugang bekommen. Andere werden mit der Airline zurückfliegen.
Müssen die Fluggesellschaften nun also Vollstrecker der US-Einwanderungsbehörde sein?
Die Airlines müssen diese ganz üble Suppe auslöffeln, die ihnen durch dieses Präsidenten-Drekret eingebrockt worden ist.
Das Gespräch führte Susanne Stöckl.