- Die Loveparade-Tragödie in Duisburg soll nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet werden.
- Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden – im Gegensatz zur Vorinstanz.
Die Erstinstanz, das Landgericht in Duisburg, hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte mangels Erfolgsaussichten nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Beschwerde eingelegt.
Die Richter der Zweitinstanz geben ihnen nun Recht: Das Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für hinreichend wahrscheinlich. Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems bei der Loveparade 2010 zur Katastrophe geführt haben.
Erleichterung bei den Angehörigen
Mit einer gewissen Genugtuung haben die Anwälte der Loveparade-Opfer auf den jüngsten Entscheid reagiert. «Das kommt unerwartet, aber es ist sehr erfreulich», sagte Thomas Feltes. Er vertritt einen Vater, dessen Tochter beim Techno-Festival ums Leben kam. Für seinen Mandanten sei das Urteil der Duisburger Kammer gegen einen Prozess nicht nachvollziehbar gewesen. «Das war damals ein Schlag ins Gesicht der Opfer, nun herrscht Erleichterung bei ihnen.»
Anwältin Bärbel Schönhof betonte, ein möglicher Freispruch sei für die Opfer zwar schwer zu verkraften. Aber es sei wichtig, den Sachverhalt aufzuarbeiten. «Es muss geklärt werden, was passiert ist und wo Fehler gemacht wurden», sagte Schönhof, die mehrere Opfer vertritt. Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar.
Die Vorgeschichte
- Bei der Massenpanik auf dem Weg zur Techo-Party kommen am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen ums Leben.
- Mehr als 650 Techno-Fans werden verletzt, einige schwer. Vermutlich Tausende erleiden im Gedränge psychische Schäden. Viele von ihnen leiden noch heute.
- Nach dem Unglück ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Riesenaufwand.
- Im Februar 2014 erhebt sie Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters. Ihnen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
- Das Landgericht prüft anschliessend über zwei Jahre lang, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt – und entscheidet sich dann im Frühjahr 2016 dagegen.