Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

International Unliebsame Sucheinträge können gelöscht werden

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google stellt ein Formular zur Löschung von Suchergebnissen online. Am ersten Tag sind bereits 12'000 Anträge eingegangen.

Mehr als zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen hat Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Der Suchmaschinen-Gigant stellte ein Formular online, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können.

Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen, so das Urteil des EuGH. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Der Suchmaschinen-Anbieter macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain «google.com».

Beraterausschuss für Interessenabwägung

Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hiess es.

Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, Frank La Rue, an.

Der Experte für Internetrecht, Martin Steiger, bezeichnet in der Tagesschau das Formular als einen wichtigen Schritt von Google. Es sei ein erster Versuch das EuGH-Urteil umzusetzen. «Ich denke aber nicht, dass es ein Problem für Google ist. Das Unternehmen ist ja darauf spezialisiert mit grossen Datenmengen umzugehen», erklärt Steiger weiter.

Ansturm am ersten Tag

Die Reaktion der Europäerinnen und Europäer liess nicht lange auf sich warten: Bei Google sind am Freitag rund 12'000 Anträge von Personen eingegangen, die Suchergebnisse über sich selber löschen lassen möchten. Das teilte Google der Nachrichtenagentur Bloomberg mit.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel