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«Unmenschliche Haft» Menschenrechtsgericht weist Klage von Attentäter Breivik ab

  • Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist endgültig mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seinen Antrag am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab.
  • Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt.

Er argumentiert, die Bedingungen seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis seien unmenschlich und verstiessen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das oberste norwegische Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass dies nicht der Fall sei. Breivik wandte sich daraufhin an das Menschenrechtsgericht in Strassburg. Dieses entschied nun, dass die Prüfung des Falls keine Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gezeigt habe – deshalb wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.

Gefahr für die Allgemeinheit

Breivik, der seinen Namen mittlerweile in Fjotolf Hansen änderte, wurde im August 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird.

Ein skrupelloser Massenmörder

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Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet. Anschliessend erschoss er auf der Insel Utøya 69 weitere Menschen, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen.

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