- Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten Berliner Mietendeckel gekippt.
- Es geht dabei um eine Initiative der rot-rot-grünen Regierung des Bundeslandes Berlin, den starken Mietpreisanstieg in der deutschen Hauptstadt zu begrenzen.
Die höchsten deutschen Richter erklärten ein 2020 in zwei Stufen in Kraft getretenes Landesgesetz für nichtig. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschliessend geregelt, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Für eigene Gesetze der Bundesländer gebe es deshalb keinen Raum.
1.5 Millionen Wohnungen betroffen
Die Berliner Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1.5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.
Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU angestossen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten das Bundesverfassungsgericht ein.
Grosses Bevölkerungswachstum
Sowohl die Mieten als auch die Kaufpreise für Eigentumswohnungen sind in Berlin in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das hat auch mit dem Bevölkerungszuwachs um rund 400'000 Einwohner in den vergangenen zehn Jahren auf jetzt rund 3.7 Millionen zu tun.
Zuvor hatte Berlin im Vergleich mit westdeutschen und süddeutschen Grossstädten noch als vergleichsweise günstige Wohngegend gegolten.