- Der Europäische Gerichtshof EuGH hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden.
- Das Land habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg.
Mit dem Urteil gegen Deutschland sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Coronakrise.
Werte systematisch überschritten
Nach Angaben des Deutschen Umweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Deutschland hat Verpflichtungen nicht eingehalten
Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstossen, «dass keine geeigneten Massnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten», erklärte das Gericht.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf.
Umwelthilfe begrüsst Entscheid
Die Deutsche Umwelthilfe DUH hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch aus Luxemburg habe «grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft». Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme.
Die DUH habe seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und Massnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fussverkehr sowie Tempo 30 durchgesetzt.