- In einem Prozess am Gerichtshof der Republik ist der konservative frühere französische Premierminister Edouard Balladur freigesprochen worden.
- Gegen Baladur wurde wegen verdeckter Wahlkampffinanzierung ermittelt.
- Mitangeklagt war auch ein ehemaliger Verteidigungsminister. Dieser wurde jedoch verurteilt.
Hintergrund des Verfahrens sind Rüstungsgeschäfte in den 90er-Jahren mit Pakistan und Saudi-Arabien. Balladur wurde vorgeworfen, seinen letztlich erfolglosen Kampf um eine Präsidentschaftskandidatur verdeckt finanziert zu haben.
Beim Verkauf von drei U-Booten an Pakistan waren hohe Kommissionszahlungen vereinbart worden, was damals noch legal war. Ein Teil davon soll illegal zurück nach Frankreich geflossen sein – in Balladurs Wahlkampfkasse. Balladur hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der 91-Jährige war Premierminister von 1993 bis 1995.
In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass es keine Beweise für wissentlich erteilte Anweisungen Balladurs für Zahlungen gebe, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Anders als bei Balladur folgten die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bei dem mitangeklagten Ex-Verteidigungsminister François Léotard. Dieser wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Firmenvermögen verurteilt.
Der Gerichtshof der Republik, der diese Anklagen verhandelte, ist ein Sondergericht, das ausschliesslich über die Verfehlungen von Regierungsmitgliedern in Ausübung ihres Amtes urteilt.