Zum Inhalt springen

USA kippen Netzneutralität Wer mehr bezahlt, den sehen die User

Künftig dürfen US-Netzbetreiber bestimmte Inhalte blockieren, verlangsamen oder gegen Bezahlung beschleunigen.

  • Die amerikanische Telekommunikations-Aufsicht FCC hat die Regeln zur Gleichbehandlung von Daten im Internet aufgeweicht. Die republikanische Mehrheit der FCC erhofft sich eine grössere Angebotsvielfalt durch mehr Wettbewerb.
  • Bislang war es Netzbetreibern in den USA untersagt, bestimmten Datenverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen, um anderen Inhalten Vorrang im Netz zu geben. Künftig können Anbieter nun für eine bevorzugte Behandlung bezahlen.
  • Der Beschluss ist ein Triumph für Telekomkonzerne wie AT&T, Comcast und Verizon. Sie konnten sich gegen Anbieter von Inhalten wie etwa Hollywood, Facebook und Google durchsetzen, die sich für die sogenannte Netzneutralität eingesetzt haben.
  • Die strikten Netzneutralitätsregeln waren 2015 von der Regierung von Barack Obama eingeführt worden.

Der Entscheid der FCC ist sehr umstritten und könnte das Internet nachhaltig verändern. Während es sich grosse Internet-Firmen leisten können, eine Überholspur im Netz zu kaufen, wären junge Start-ups klar benachteiligt. Sie befürchten, dass ihre Inhalte gar nicht mehr übers Internet verbreitet werden.

Ausserdem bieten grosse Netzbetreiber wie etwa Comcast auch selbst Inhalte an. Werden die Netzneutralitätsregeln nun gelockert, dürften sie ihren eigenen Inhalten den Vorzug geben.

Das wird vor allem in den vielen US-Regionen zum Problem, in denen es nur einen Breitband-Anbieter gibt. Es würde also den Zugang zu Information beeinträchtigen.

Bereits im Vorfeld der FCC-Tagung kam es in den sozialen Medien und vor dem Hauptgebäude der Behörde in Washington zu Protesten. Der Entscheid wird vor allem auf Twitter heftig debattiert. Kritiker warnen vor dem Ende des freien Internets. Verschiedene Gruppen wollen den Entscheid der FCC vor Gericht ziehen. Unter den Klägern könnten Google und Facebook, aber auch Kleinanbieter sein.

Meistgelesene Artikel