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Frauke Petry hinter Mikrofon mit geschlossenen Augen.
Legende: Hat die 42-jährige Frauke Petry falsch ausgesagt? Keystone

Verdacht auf Meineid Ex-AfD-Chefin Petry angeklagt

Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft Frauke Petry vor, als Zeugin falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.

  • Die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen Verdachts auf Meineid von der Dresdner Staatsanwaltschaft angeklagt worden.
  • Diese wirft der 42-jährigen Frauke Petry vor, vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages falsch ausgesagt zu haben und ihre Angaben beeidet zu haben.
  • Dies teilte die Justizbehörde in Dresden mit.

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidatinnen und -kandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Die Kandidaten hatten damals der Partei Geld geliehen.

Laut der Staatsanwaltschaft soll Petry am 12. November 2015 gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.

Diese Angaben sollen aber den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hiess es.

Widersprüchliche Aussagen zeugten Verdacht

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages. Dies im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl.

Über die Zulassung der staatsanwaltschaftlichen Anklage muss nun das Dresdner Landgericht entscheiden. Mit einer raschen Klageeröffnung sei nicht zu rechnen, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Das Landgericht Dresden müsse zunächst die Aufhebung der Immunität der parteilosen Bundestagsabgeordneten Petry beantragen.

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