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Die Höhe der Busse war in etwa erwartet worden
Aus HeuteMorgen vom 25.07.2023. Bild: Keystone
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Verfahren gegen Ex-CS-Banker UBS zahlt Busse wegen Archegos-Fall bei CS

  • Die UBS hat sich im Archegos-Fall für die übernommene Credit Suisse mit den Behörden geeinigt.
  • Die Grossbank zahlt Bussen von insgesamt 388 Millionen US-Dollar.
  • Damit schliesst die Finma auch das Verfahren gegen die CS ab.

Im Rahmen der Einigung kommt es zu Strafzahlungen von 269 Millionen Dollar an die US-Notenbank und von umgerechnet 119 Millionen Dollar an die britische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (PRA), wie die Behörden sowie die UBS selbst mitteilten.

SRF-Wirtschaftsredaktor: Höhe der Busse war erwartbar

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Die Höhe der Busse sei nicht überraschend, sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Jan Baumann. Schätzungen von Experten seien in etwa von einer solchen Summe ausgegangen. Auch könne die UBS das Geld zum Bezahlen der Busse problemlos aufbringen, schliesslich habe sie im Frühling vier Milliarden Franken zur Bewältigung der CS-Altlasten zurückgelegt.

Stellt sich die Frage, wieso die UBS wegen des Archegos-Debakels der CS in der Schweiz keine Busse zahlen muss? «Das liegt schlicht und einfach daran, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) keine Bussenkompetenz besitzt. Sie kann höchstens unrechtmässig erworbene Gewinne einziehen», so Baumann. Derzeit werde in der Schweiz allerdings diskutiert, ob die Finma diese Kompetenz künftig erhalten soll. Das wiederum müsse aber die Politik entscheiden.

Die Credit Suisse habe im Kontext der Geschäftsbeziehung mit dem Family Office Archegos schwer und systematisch gegen Finanzmarktrecht verstossen, stellte zudem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma laut eigener Mitteilung im Rahmen ihres Enforcementverfahrens fest.

Untersuchung gegen Ex-CS-Manager

Im März 2021 hatten mehrere Investmentbanken grosse Verluste aufgrund des Kollapses des US-Hedgefonds Archegos verzeichnet. Den deutlich grössten Verlust erlitt die CS mit über fünf Milliarden Dollar.

Die damals von der Finma eingeleitete Untersuchung gegen die CS ist mit der Einigung nun beendet, heisst es von der Behörde. Allerdings hätten sowohl das Federal Reserve als auch die Finma selbst «Korrekturmassnahmen» angeordnet, mit Blick auf das Risikomanagement.

Während das Verfahren gegen die Bank damit nun abgeschlossen ist, hat die Finma gleichzeitig ein Enforcementverfahren gegen eine ehemalige CS-Führungsperson eröffnet. Zur Identität dieser Person oder zu Einzelheiten des Verfahrens wollte sie nichts sagen.

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«Gravierende Mängel» festgestellt

Die Finma stellte bei der CS im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit Archegos «gravierende» Mängel fest. «Der Bank war es insbesondere nicht möglich, die mit Archegos verbundenen erheblichen Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen,» so das Fazit der Finma.

So sei die Eigenposition der CS aufgrund der Beziehung mit Archegos während Monaten «enorm hoch» gewiesen: Sie wies den Angaben zufolge im März 2021 einen Wert von 24 Milliarden Dollar auf. Das habe viermal der Position des nächstgrössten Hedgefonds-Kunden entsprochen und mehr als der Hälfte des Eigenkapitals der Bank.

Archegos erwarb grosse Positionen zu nur wenigen Emittenten. Die CS habe dann wiederum zur Absicherung analog Bestände an diesen Wertpapieren aufgebaut, was teilweise zu bedeutenden Marktanteilen an diesen Titeln führte. Der Bank seien so «enorme und konzentrierte Verlustrisiken» entstanden, die sich beim späteren Notverkauf dann auch realisiert hätten.

Bonivergabe an Risikoappetit geknüpft

Die Finma verlangt von der UBS, dass ihre Beschränkungen für Eigenpositionen im Zusammenhang mit einzelnen Kunden in der gesamten Finanzgruppe gelten. Zudem müsse es im Vergütungssystem Bonuszuteilungskriterien geben, welche den Risikoappetit berücksichtigten. Vor der Festlegung des Bonus müssten erst die eingegangenen Risiken beurteilt werden. Die UBS kennt laut Finma bereits entsprechende Regeln, welche die Behörde nun rechtsverbindlich anordnet.

Die UBS erklärt, man werde ihre Risikomanagement-Grundsätze sowie die Unternehmenskultur in der gesamten kombinierten Organisation verankern. Mit der Umsetzung im Risikomanagement der CS habe man bereits begonnen. Die ausstehenden Rechtsfälle und regulatorischen Angelegenheiten der CS sollen zudem «im besten Interesse sämtlicher Anspruchsgruppen» beigelegt werden.

SRF 4 News, 24.07.2023, 19 Uhr;

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